Süddeutsche Zeitung

Landgericht Dortmund:Verdächtiger nach 32 Jahren freigesprochen

  • Ein 54-jähriger Verdächtiger ist vom Dortmunder Landgericht nach 32 Jahren freigesprochen worden.
  • Er hatte den Mord an einem Siebenjährigen im Jahr 1986 zunächst gestanden, das Geständnis dann aber widerrufen. Er war dennoch verurteilt worden.
  • Ein weiterer Mann hatte elf Jahre später die Tat ebenfalls gestanden, auch er widerrief das Geständnis.

32 Jahre ist es her, dass in Essen ein siebenjähriger Junge ermordet wird, noch im gleichen Jahr weisen die Richter des Essener Schwurgerichts einen geistig behinderten Mann wegen der Tat auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie ein. Eine Haft schließen sie wegen seiner Behinderung aus. Mehr als 30 Jahre verbringt der heute 54-Jährige in der geschlossenen Anstalt - bis jetzt. Das Dortmunder Schwurgericht nimmt den Fall wieder auf, die Richter können dem Verdächtigen den Mord nicht mehr eindeutig nachweisen und sprechen ihn frei.

Der Vorsitzende Richter Ulf Pennig sagte in seiner Urteilsbegründung, es habe seinerzeit durchaus Anhaltspunkte für die Täterschaft des Verdächtigen gegeben. Unter anderem hatte der Mann bei der Polizei ein Geständnis abgelegt und offen zugegeben, pädophile Neigungen zu haben. Der heute 54-Jährige war bereits kurz nach dem Tod des Jungen als Verdächtiger festgenommen worden. Sein Geständnis widerrief er kurze Zeit später aber. Die Richter am damals zuständigen Essener Schwurgericht verurteilten ihn trotzdem. Mehrere Versuche seiner Verteidiger, das Verfahren neu aufzurollen, scheiterten.

Elf Jahre nach dem ersten Urteil des Essener Schwurgerichts gab allerdings auch ein anderer Mann den Mord an dem Jungen zu. Auch dieses Geständnis habe durchaus Täterwissen offenbart, sagten die Dortmunder Richter. Das Verfahren war nach dem zweiten Geständnis nicht neu aufgerollt worden, die Staatsanwaltschaft hatte der WAZ zufolge das Geständnis für unglaubwürdig gehalten. Erst 2013 erfuhr der Anwalt des in der Psychiatrie sitzenden Verdächtigen von dem zweiten Geständnis und erreichte die Wiederaufnahme des Verfahrens.

Ob der Mann, der elf Jahre später ein Geständnis abgelegt hatte, der Täter ist, ist unklar - sie könnten nicht sagen, wer wirklich für das Gewaltverbrechen verantwortlich ist, sagten die Dortmunder Richter. Sie sprachen dem 54-Jährigen nun Schadenersatzansprüche für den erlittenen Freiheitsentzug zu. Eine Summe wurde im Urteil jedoch nicht genannt. Nach Angaben des NRW-Justizministeriums dürfte es aber die höchste Haftentschädigung sein, die das Land jemals einem Häftling gezahlt hat. Seit 2007 liegt die Entschädigung bei 25 Euro pro Tag in Haft.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3850929
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/dpa/vbol
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.