Süddeutsche Zeitung

Landgericht Dortmund:Hausbesitzer muss nackten Nachbarn ertragen

Nach der Sauna kühlt sich ein Mann gerne im Garten ab. Eine Zumutung, findet der Nachbar - und klagt.

Ein Dortmunder Hausbesitzer muss auch weiterhin den regelmäßigen Anblick seines nackten Nachbarn in dessen Garten ertragen. Das Dortmunder Landgericht erklärte, es sei hinnehmbar, dass der Nachbar einmal pro Woche nach der Sauna nackt durch seinen Garten spaziere.

Wegen Aussichtslosigkeit zog der Kläger daraufhin die Klage zurück. In erster Instanz hatte das Amtsgericht noch die Persönlichkeits- und Eigentumsrechte des Klägers gestärkt und dem Saunabesitzer sämtliche Nacktaufenthalte im Freien verboten.

Der Kläger, ein Rentner aus dem Stadtteil Barop, hatte argumentiert, der Anblick seines Nachbarn, der sich mehrmals pro Woche nackt und "in aufreizender Pose" im Garten zeige, sei "schockierend".

Richter Marc Brünnecke und seine Kammer wollten dieser Argumentation nicht folgen. Im Übrigens sei der nackte Nachbar ohnehin nur "von einem Fenster im Obergeschoss und von einem bestimmten Winkel aus durch das Küchenfenster" aus sichtbar, wie das Nachrichtenportal Der Westen schreibt.

Die dichte Hecke zwischen den Grundstücken schirme ansonsten alle Blicke ab. Im Klartext heißt das: Der Rentner hätte problemlos weggucken können.

Der Nachbarschaftsstreit findet indes bald ein Ende. Der Saunafreund hat nach Angaben seines Rechtsanwaltes das Haus inzwischen verkauft.

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