Landessozialgericht:Nach Las-Vegas-Hochzeit: Frau muss Witwenrente zurückzahlen

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  • Das Landessozialgericht in Stuttgart hat die Frau verurteilt, etwa 71 000 Euro Witwenrente zurückzuzahlen.
  • Die 76-Jährige hatte vor 14 Jahren zum zweiten Mal geheiratet - und seitdem unrechtmäßig weiterhin Witwenrente bezogen.

Da wird man von seinem Liebsten mit Flugtickets nach Las Vegas überrascht und steht plötzlich vor einer dieser niedlichen Hochzeitskapellen, die an Disneyland erinnern. Wer sagt dann noch "Nein" zu dem Mann an seiner Seite? Man will sich ja nicht den Urlaub verderben - und plötzlich ist man verheiratet. So erging es nach eigenen Angaben einer 76-jährigen Frau aus Baden-Württemberg. Dieser vermeintliche Urlaubsspaß hat sie nun 14 Jahre später vor das Landessozialgericht Stuttgart gebracht.

Witwe verschwieg der Rentenversicherung ihre zweite Hochzeit

Die Frau ist verurteilt worden, etwa 71 000 Euro Witwenrente zurückzuzahlen. Der Grund: Zum Zeitpunkt der Las-Vegas-Hochzeit bezog die Frau Witwenrente. Ihre neue Vermählung teilte sie aber der Rentenversicherung nicht mit. Heraus kam das erst elf Jahre später, als sie 2014 nach dem Tod ihres zweiten Ehemanns erneut Witwenrente beantragte. Diese wurde von der Rentenversicherung zwar bewilligt - gleichzeitig erfuhr die Frau jedoch, dass sie wegen der neuen Heirat rückwirkend keinen Anspruch mehr auf die erste Rente hatte.

Die 76-Jährige zog daraufhin vor Gericht. Ihr Argument: Sie habe gar nicht heiraten wollen, ihr Lebensgefährte habe sie einfach mit den Flugtickets nach Las Vegas überrascht. Die Frau sei nach eigenen Angaben davon ausgegangen, dass die Ehe in Deutschland nicht rechtsgültig sei, hieß es beim Gericht weiter.

Das Sozialgericht in Stuttgart gab der Seniorin zunächst recht, doch das Landessozialgericht hob die Entscheidung auf: Der Frau hätte einleuchten müssen, dass die Zeremonie in Las Vegas nicht ohne rechtliche Bedeutung war. Das Paar habe etwa Gebühren zahlen und Angaben zum Familienstand machen müssen. Auch dass die Hochzeit spontan war, nahm die Kammer der Frau nicht ab - schließlich habe sie sogar die Sterbeurkunde ihres ersten Ehemannes mitgenommen.

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