Süddeutsche Zeitung

Polizistenmorde von Kusel:Verteidigung von Andreas S. legt Revision ein

Lesezeit: 1 min

Der Mann war wegen Mordes an zwei Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, damit ist eine Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Am Mittwoch war das Urteil im Fall der Polizistenmorde von Kusel gefallen, nun hat die Verteidigung des Hauptangeklagten Andreas S. Revision eingelegt. Die Rechtsmittel gegen die gerichtliche Entscheidung seien noch am Abend nach dem Urteil eingegangen, teilte die Sprecherin des Landgerichts Kaiserslautern am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Der 39-Jährige war wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des Deutschen nach 15 Jahren Haft als ausgeschlossen. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Andreas S. Ende Januar eine 24-jährige Polizeianwärterin und einen 29-jährigen Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet hat. Mit den Morden habe er gewerbsmäßige Jagdwilderei verdecken wollen, hieß in der Begründung.

Der Mord an den beiden jungen Polizisten bei einer Fahrzeugkontrolle auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz hatte deutschlandweit Entsetzen ausgelöst. Die Tat, so hatte Oberstaatsanwalt Stefan Orthen in seinem Plädoyer deutlich gemacht, habe "Hinrichtungscharakter" gehabt.

Den Mitangeklagten Florian V. sprach das Landgericht zwar wegen der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei und wegen Strafvereitelung schuldig, er blieb aber straffrei. Der 33-Jährige, gegen den zunächst ebenfalls wegen Mordes ermittelt worden war, galt später als wichtigster Zeuge der Anklage.

Andreas S. hatte sich im Laufe der Verhandlung immer wieder eingemischt, mal fachsimpelte er mit dem Richter über Wärmebildzielfernrohre ("wenn Sie es scharf haben wollen, müssen Sie es kalibrieren"), mal ging er zum Richterpult, um Unterlagen zu erklären. Gleich zu Beginn hatte er gestanden, auf den Polizisten geschossen zu haben, in einer angeblichen Notwehrsituation, Florian V. aber habe auf die Polizistin geschossen. Florian V. bestritt das - das Gericht glaubte ihm.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5707165
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ/dpa/afis
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.