Künstliche Befruchtung:Schauspielerin Sofia Vergara wird von ihren Embryos verklagt

Actress Sofia Vergara from the ABC sitcom 'Modern Family' arrives at the 66th Primetime Emmy Awards in Los Angeles

Schauspielerin Sofia Vergara

(Foto: REUTERS)
  • Gegen Schauspielerin Sofia Vergara ist eine Klage eingereicht worden, die zwei eingefrorene Embryos als Antragsstellerinnen nennt: "Emma" und "Isabella"
  • Die treibende Kraft dahinter ist Vergaras Ex-Partner Nick Loeb, der bereits damit gescheitert ist, das Sorgerecht für die beiden eingefrorenen Embryos zu bekommen.
  • Loeb will, dass die Embryos ihm zugesprochen werden, damit er sie von einer Leihmutter austragen lassen kann. Vergara will, dass sie eingefroren bleiben.

Von Barbara Vorsamer

Haben befruchtete Eizellen ein Recht darauf, ausgetragen zu werden und als Babys auf die Welt zu kommen? Eine Klage gegen US-Schauspielerin Sofia Vergara hat diese Frage aufgeworfen, denn als Klägerinnen stehen "Emma" und "Isabella" im Antrag: Vergaras eingefrorene und befruchtete Eizellen.

Einem Bericht der New York Post zufolge ist das der neueste Versuch von Ex-Partner Nick Loeb, die Rechte an den Embryos zu bekommen, nachdem er am Dienstag einen Prozess in Kalifornien abgebrochen hat. Als dritten Kläger nennt die Anklageschrift demnach einen Mann namens James Charbonnet als "Treuhänder" der Embryos.

Die neue Klage wurde im US-Bundesstaat Louisiana eingereicht, einem traditionell konservativen Staat, in dem eingefrorene Embryos unter besonderem rechtlichen Schutz stehen. Laut der New York Post heißt es in der Anklageschrift, "Emma" und "Isabella" werde ihr finanzielles Erbe vorenthalten, wenn man sie am Leben hindere. Daher werde verlangt, die beiden Embryos an Loeb zu geben, damit dieser sie von einer Leihmutter austragen lassen könne. Vergara werde beschuldigt, es ihren "Töchtern Emma und Isabella" zu versagen, sich zu entwickeln.

Dem Magazin People zufolge will die Schauspielern die Embryos für immer eingefroren lassen. In früheren Interviews sagte sie, dass Kinder aus Liebesbeziehungen hervorgehen sollten und sie es egoistisch findet, Kinder auf die Welt zu bringen, deren Eltern nicht miteinander zurecht kommen. Ihrer Meinung nach ist durch den Vertrag, den Loeb und sie 2013 geschlossen haben, alles geregelt. Darin schrieben die beiden Partner fest, dass keiner von beiden ohne Zustimmung des jeweils anderen etwas mit den Embryos machen kann.

Klage könnte ein Präzedenzfall werden

Die aktuelle Anklageschrift argumentiert, dass in dem Vertrag nirgends die Rede davon sei, was im Fall einer Trennung passieren solle. Zudem verstoße die Vereinbarung gegen geltendes Recht, weil sie de facto das "Auftauen ohne weitere Maßnahmen" vorsehe.

Loeb und Vergara hatten im Jahr 2013 versucht, mit Hilfe von künstlicher Befruchtung ein gemeinsames Kind zu bekommen. Nach zwei Fehlschlägen ließen sie zwei weitere Eizellen befruchten und einfrieren, doch dann trennte sich Vergara Anfang 2014 von Loeb. Inzwischen ist die aus "Modern Family" bekannte Schauspielerin mit Joe "Magic Mike" Manganiello verheiratet. Sie hat bereits einen Sohn aus einer früheren Beziehung.

Als "lächerlichen Publicity Stunt" bezeichnete Sean B. Tipton von der Amerikanischen Gesellschaft für Reproduktive Medizin die Anklageschrift im Gespräch mit der Website Broadly. "Wir erwarten, dass die Anklage keinerlei rechtliche Folgen hat. Wir erwarten, dass das Verfahren eingestellt wird."

Sollte der Klage aber stattgegeben werden, könnte es ein Präzedenzfall werden. Denn die namentliche Nennung in einer Anklageschrift suggeriert, dass Embryos Persönlichkeitsrechte haben - eine Sichtweise, die von Abtreibungsgegnern geteilt wird, die der Meinung sind, dass Leben mit der Empfängnis beginnt. Der New York Times zufolge haben US-Gerichte Embryos bisher meist als Besitz der Mutter gewertet, doch ginge es nach Loeb, soll sich das ändern.

In einem Meinungsartikel für die New York Times schrieb er: "Eine Frau darf eine Schwangerschaft weiterführen, auch wenn der Mann dagegen ist. Sollte ein Mann, der bereit ist, sämtliche Elternpflichten zu übernehmen, daher nicht ebenfalls das Recht haben, seine Embryos austragen zu lassen - selbst, wenn die Frau dagegen ist?"

Echte Sorge um ungeborenes Leben - oder ein Racheakt?

Von Vergara gibt es noch keinen Kommentar zur aktuellen Klageschrift. Doch in früheren Statements ließ sie anklingen, dass sie den Streit um die Embryos für einen Versuch ihres Ex-Partners hält, sich auf ihre Kosten zu profilieren.

Loeb hatte direkt nach der Trennung das Sorgerecht für die Embryos beantragt, diese Klage aber am Dienstag fallen gelassen. Der Grund dafür war, dass das Gericht von ihm verlangt hatte, den Namen einer Ex-Freundin preiszugeben, die seinen Angaben zufolge eine Abtreibung hat vornehmen lassen. Vergaras Anwälte hatten darauf bestanden, diese Frau zu befragen, um herauszufinden, wie glaubwürdig Loebs Sorge um das ungeborene Leben generell ist - oder ob es sich beim Bemühen um die gefrorenen Zellen eher um Rache an der Ex-Freundin handelt.

Da das kalifornische Gericht den Fall nun nicht mehr weiterverhandelt, bleibt die Frage vorerst unbeantwortet, ob es so etwas wie ein Sorgerecht für Embryos überhaupt geben kann. Auch ob die Klage auf das Recht auf Leben der Embryos vom Gericht in Louisiana überhaupt angenommen wird, ist offen.

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