Im Prozess um ein Autorennen mit Todesfolge in der Berliner Innenstadt sind die beiden Angeklagten erneut zu einer lebenslangen Haft wegen Mordes verurteilt worden. "Die Angeklagten haben aus nichtigem Anlass mit dem Leben anderer Menschen gespielt", sagte der Vorsitzende Richter des Landgericht Berlins. Die Raser seien selbstverliebt und rücksichtslos gewesen, ihre Fahrzeuge hätten sie förmlich vergöttert.

Rechtsempfinden in Deutschland:Versteh einer die Juristen
Viele Menschen hierzulande vertrauen der Justiz - aber dieses Vertrauen hat Grenzen. Eine Mehrheit findet, dass Verfahren zu lange dauern, Gesetze zu kompliziert sind und Strafen zu milde ausfallen. Aber stimmt das überhaupt?
Die Angeklagten, Marvin N. und Hamdi H., hatten sich im Februar 2016 ein Wettrennen geliefert. Sie waren mit bis zu 170 km/h durch die Berliner Innenstadt gerast. Eines der beiden Autos kollidierte an einer Kreuzung am Kurfürstendamm mit einem Jeep. Der Rentner darin war sofort tot. Die beiden Raser wurden kaum verletzt. Der Fall hat Anfang 2017 Rechtsgeschichte geschrieben: Es war das erste Mal in Deutschland, dass Teilnehmer eines illegalen Autorennens wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurden.
Das Urteil wurde später vom Bundesgerichtshof aufgehoben, weil der zumindest bedingte Vorsatz, der für eine Verurteilung wegen Mordes nötig ist, nicht ausreichend nachgewiesen worden sei. Seit November wurde daher vor dem Berliner Landgericht neu verhandelt.
Ein Verteidiger der nun wegen Mordes verurteilten 27 und 29 Jahre alten Täter erklärte gleich nach Verhandlungsende, er habe bereits Revision eingelegt. Dann muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) erneut damit auseinandersetzen.Marvin N. hatte im Prozess ausgesagt, er bereue sein "Maß an Selbstüberschätzung". "Ich dachte, ich sei einer der wenigen Menschen, die das Fahren eines Autos bis zur Perfektion beherrschen", hieß es in einer Erklärung, die von seinem Verteidiger verlesen wurde.
Seit Oktober 2017 können Teilnehmer an illegalen Autorennen härter bestraft werden. Im Strafgesetzbuch gibt es nun den Paragrafen 315d. Wird durch ein "verbotenes Kraftfahrzeugrennen" der Tod eines anderen Menschen verursacht, können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden.