Kritik am Erzbistum Hamburg:Betroffene sehen Fehler im Umgang mit sexualisierter Gewalt

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Die Betroffenen-Sprecherin Ilona Düing kritisierte das Erzbistum Hamburg. (Foto: Friso Gentsch/dpa)

Die Sprecherin des Betroffenenrats Nord, Ilona Düing, hat das Erzbistum Hamburg deutlich kritisiert. Dabei geht es um beschuldigte Priester. Was sagt die Kirche zu den Vorwürfen?

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Osnabrück (dpa) - Das katholische Erzbistum Hamburg ist wegen der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in die Kritik geraten. „Eine wertschätzende Zusammenarbeit, die wir im Bistum Osnabrück und auch in Hildesheim durchaus erleben, gibt es mit dem Erzbistum Hamburg nicht“, sagte die Sprecherin des Betroffenenrates Nord, Ilona Düing. Anlass war eine Pressekonferenz zu einer unabhängigen Studie über sexualisierte Gewalt im Bistum Osnabrück, zu dem bis 1995 auch große Teile des heutigen Erzbistums Hamburg gehörten.

Düing kritisierte, dass Tatverdächtige im Amt blieben, obwohl Anerkennungsleistungen an Betroffene geflossen seien. „So macht uns das fassungslos. Fassungslos im Jahr 2024.“ Die sogenannte Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) zahlt auf Antrag von Missbrauchsopfern nach Prüfung der Plausibilität zum Beispiel Therapiekosten.

Düing rief das Bistum Osnabrück dazu auf, die Studienergebnisse nach Rom zu schicken, damit sie kirchenrechtlich geprüft würden. Dabei gehe es insbesondere um den Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt im Erzbistum Hamburg.

Beschuldigte Geistliche weiterhin als Priester im Einsatz

Ein Sprecher des Erzbistums Hamburg sagte zu der Kritik auf dpa-Anfrage: „Es handelt sich um zwei Geistliche im Ruhestand, gegen die Beschuldigungen vorgebracht wurden, die in die Zeit vor 1995 zurückreichen.“ Nach der bisherigen Auffassung habe das Erzbistum „den priesterlichen Einsatz von Geistlichen nur dann eingeschränkt, wenn sie durch Beweis oder Geständnis als überführt gelten können“. Die Zahlung einer Anerkennungsleistung sei daher keine Aussage über eine feststehende Täterschaft.

„Aufgrund des Berichts der Universität Osnabrück werden wir unseren Umgang mit Beschuldigten kritisch reflektieren und dazu auch externe Stimmen einbeziehen“, teilte der Sprecher weiter mit. Zu der am Mittwoch geäußerten Kritik werde das Erzbistum Hamburg sowohl mit dem Betroffenenrat als auch mit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission das Gespräch suchen.

© dpa-infocom, dpa:241009-930-255824/1

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