Wiesbaden (dpa/lhe) - Aus Hessen abgeschobene Straftäter hatten im Schnitt mehr als 20 Straf- und Ermittlungsverfahren am Hals. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Rainer Rahn hervor.
Das Land Hessen betreibe "seit Jahren eine konsequente Rückführungsstrategie", insbesondere bei Straftätern, antwortete Innenminister Peter Beuth (CDU). Dabei würden vor allem ausländische Mehrfach- und Intensivtäter "effektiver und abgestimmt aufenthaltsrechtlich und strafrechtlich behandelt". Die Zahl der möglichen Rückführungen sei allerdings limitiert durch die Rahmenbedingungen des Bundes und der EU.
Um konsequenter abschieben zu können, haben die Regierungspräsidien 2018 eine "Gemeinsame Arbeitsgruppe Intensivtäter" gegründet. Seither wurden laut Ministerium insgesamt mehr als 1600 Personen mit Sicherheitsbezug abgeschoben. Auf jede dieser abgeschobenen Person entfielen im Durchschnitt etwa 21 Straf- und Ermittlungsverfahren.
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