Kriminalität - Ulm:Schweine vernachlässigt: Landwirt und Veterinär angeklagt

Ulm (dpa/lsw) - Mehr als 160 vernachlässigte und verletzte Schweine sind im vorigen Jahr in einem privaten Mastbetrieb im Alb-Donau-Kreis auf Weisung des Veterinäramtes getötet worden. Angesichts katastrophaler hygienischer Verhältnisse in den Ställen wurde jetzt gegen den 54 Jahre alten Betreiber, seine Ehefrau und seine beiden Söhne Anklage wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erhoben, wie die Staatsanwaltschaft Ulm am Mittwoch mitteilte. Zugleich sei vom Amtsgericht Ulm einen Strafbefehl gegen einen 43 Jahre alten Veterinär wegen versuchter Strafvereitelung erlassen worden.

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Ulm (dpa/lsw) - Mehr als 160 vernachlässigte und verletzte Schweine sind im vorigen Jahr in einem privaten Mastbetrieb im Alb-Donau-Kreis auf Weisung des Veterinäramtes getötet worden. Angesichts katastrophaler hygienischer Verhältnisse in den Ställen wurde jetzt gegen den 54 Jahre alten Betreiber, seine Ehefrau und seine beiden Söhne Anklage wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erhoben, wie die Staatsanwaltschaft Ulm am Mittwoch mitteilte. Zugleich sei vom Amtsgericht Ulm einen Strafbefehl gegen einen 43 Jahre alten Veterinär wegen versuchter Strafvereitelung erlassen worden.

Hingegen wurde ein Verfahren gegen Aktivisten der Gruppe "Soko Tierschutz", die den Fall seinerzeit ins Rollen gebracht und dafür unerlaubt in dem Betrieb gefilmt hatten, nach Zahlung der eher symbolische Summe von 100 Euro eingestellt. Das Verschulden der Tierschützer sei als vergleichsweise gering eingestuft worden, sagte Staatsanwalt Stefan Adamski.

Der Strafbefehl gegen den Tierarzt sei ergangen, weil er Missstände in dem Schweinemastbetrieb gedeckt habe, teilte die Behörde mit. Nach Klagen der "Soko Tierschutz" habe der Arzt der Polizei gesagt, deren Vorwürfe seien "zu 98 Prozent nicht zutreffend". Tatsächlich hätte er bei einer Kontrolle "die deutliche Überbelegung, auffallend schlechte hygienische Zustände sowie zahlreiche verletzte Tiere feststellen müssen".

Die Ställe des Schweinemastbetriebes seien in den Jahren 2013 bis 2016 überbelegt gewesen, was zu einer hohen Sterberate bei den Tieren geführt habe, erklärte die Anklagebehörde. Viele Tiere hätten sich auf engem Raum schwerste Verletzungen zugezogen. Deshalb ordnete das Veterinäramt nach einer Überprüfung am 10. und 11. Oktober 2016 die Tötung der Tiere an.

Friedrich Mülln von der "Soko Tierschutz" begrüßte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. "In den 25 Jahren, in denen ich im Tierschutz aktiv bin, ist es mir bisher noch nie gelungen, dass so ein Tierquäler vor einem Richter oder einer Richterin stehen muss", sagte er der "Schwäbischen Zeitung" (Donnerstag). "Es ist ein Zeichen dafür, dass unsere Recherchen endlich juristischen Nachhall finden." Mülln führte das im Gespräch mit der Zeitung auch auf einen gesellschaftlichen Wandel zurück, der den Tierschutz stärker in den Fokus gerückt habe.

Über die Zulassung der Anklage und das weitere Verfahren hat das Amtsgericht noch nicht entschieden. Gegen den Strafbefehl kann der Tierarzt noch Widerspruch einlegen. Ein konkretes Strafmaß wurde noch nicht genannt.

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