Pragsdorf/Neubrandenburg (dpa) - Nach der Festnahme eines Tatverdächtigen im Fall des getöteten sechsjährigen Joel in Pragsdorf bei Neubrandenburg suchen die Ermittler nun nach dem Motiv für die Tat.
Der erst 14-jährige Tatverdächtige schwieg nach seiner Verhaftung am Dienstag, wie die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern berichtete. Bei der Vorführung beim Haftrichter machte er - wie schon vorher auch - auf Anraten seines Anwaltes keine Angaben.
DNA-Test erhärtet Verdacht
Der kleine Joel war am Abend des 14. September schwer verletzt in einem Gebüsch an einem Bolzplatz am Ortsrand von Pragsdorf gefunden worden und kurz darauf gestorben. Der 14-jährige Deutsche aus dem Dorf war schon früh in den Fokus der Ermittler geraten.
Er war der Letzte, der mit Joel vor dessen Tod zusammen war und er verstrickte sich später in Widersprüchen. Ein DNA-Test erhärtete den Verdacht gegen ihn. Der mutmaßliche Täter war schon zuvor durch aggressives Verhalten gegenüber Kindern in dem Ort aufgefallen.
Für die Polizei ist der Einsatz in Pragsdorf noch nicht zu Ende. „Wir werden verstärkt im Dorf präsent sein“, sagte Polizeipräsident Thomas Dabel. Man wolle zur Beruhigung beitragen. In der Schule des mutmaßlichen Täters in Friedland sollen Schulpsychologen zum Einsatz kommen. Zur Lösung der Frage nach dem Warum der Tat hieß es, man hoffe, dass der Tatverdächtige doch noch etwas sage.
Spurensuche und Gutachten
Nach der Verhaftung wird nun auch die Kleidung des Jugendlichen genauer analysiert. Spezialisten des Landeskriminalamtes suchen nach Spuren, die mit dem Verbrechen an dem Sechsjährigen zusammenhängen, wie eine Polizeisprecherin in Neubrandenburg sagte.
Bei der Festnahme am Dienstag gab es auch eine weitere Durchsuchung, bei der unter anderem Kleidung beschlagnahmt wurde. Der 14-jährige Tatverdächtige schweigt nach Angaben der Staatsanwaltschaft bisher zu den Vorwürfen. Er soll außerdem von einem Experten psychiatrisch begutachtet werden, kündigte Oberstaatsanwalt Tim Wischmann an. Von dieser Einschätzung hänge unter anderem ab, ob die Straftat als Totschlag eingestuft wird, wie bisher, oder ob die Tat als Mord angeklagt wird.
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