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Kriminalität - Rehburg-Loccum:Polizei fasst aus Maßregelvollzug geflohenen Straftäter

Bad Rehburg (dpa/lni) - Die Polizei hat einen Mitte vergangener Woche aus dem Maßregelvollzug in Bad Rehburg geflohenen suchtkranken Straftäter gefasst. Der 24 Jahre alte wegen Raubdelikten verurteilte Mann sei am Montag in Hannover aufgegriffen worden, teilte das Sozialministerium mit. Der Mann, von dem nach Einschätzung der Klinik im Kreis Nienburg keine Gefahr ausgeht, sollte in die Einrichtung zurückgebracht werden. Der Verurteilte hatte am Mittwoch vergangener Woche eine Putzfrau zur Seite gedrängt, die gerade eine Stationstür geöffnet hatte. Verletzt wurde bei der Flucht niemand.

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Bad Rehburg (dpa/lni) - Die Polizei hat einen Mitte vergangener Woche aus dem Maßregelvollzug in Bad Rehburg geflohenen suchtkranken Straftäter gefasst. Der 24 Jahre alte wegen Raubdelikten verurteilte Mann sei am Montag in Hannover aufgegriffen worden, teilte das Sozialministerium mit. Der Mann, von dem nach Einschätzung der Klinik im Kreis Nienburg keine Gefahr ausgeht, sollte in die Einrichtung zurückgebracht werden. Der Verurteilte hatte am Mittwoch vergangener Woche eine Putzfrau zur Seite gedrängt, die gerade eine Stationstür geöffnet hatte. Verletzt wurde bei der Flucht niemand.

Im Maßregelvollzug in Bad Rehburg befinden sich derzeit 99 verurteilte Straftäter, 17 davon halten sich regelmäßig mehr als einen Tag außerhalb der Einrichtung auf, teilte das Ministerium mit. Der 24-Jährige hatte als einzige Lockerung bisher an begleiteten Ausgängen auf dem Klinikgelände teilnehmen können. In den Maßregelvollzug werden Straftäter vom Gericht eingewiesen, die wegen einer psychischen Erkrankung oder einer Alkohol- oder Drogensucht straffällig geworden sind.

Der Maßregelvollzug in Bad Rehburg war 2015 in die Schlagzeilen gekommen, damals hatte ein Sexualstraftäter bei einem unbegleiteten Ausgang eine junge Frau im nahe gelegenen Klosterwald getötet. Das Verfahren gegen den Mann wird seit Montag wieder aufgerollt - Angehörige der Getöteten waren mit ihrer Revision gegen die Verurteilung des Mannes wegen Totschlags statt wegen Mordes erfolgreich gewesen.

Der Tod der Frau und eine Reihe anderer Vorfälle im Maßregelvollzug in Niedersachsen hatten dazu geführt, dass das Land Lockerungen für Gewalt- und Sexualverbrecher stärker hinterfragte.

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