Kriminalität - Potsdam:Fahrlässiger Körperverletzung: Feuerwehrmann verurteilt

Potsdam (dpa/bb) - Nach einem Unfall mit seinem Einsatzfahrzeug auf dem Baumblütenfest in Werder/Havel (Potsdam-Mittelmark) ist ein Feuerwehrmann vom Amtsgericht Potsdam wegen fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen verurteilt worden. Der 66-Jährige hatte im Mai vergangenen Jahres mit dem Löschfahrzeug die Heckklappe eines Verkaufsanhängers abgerissen. Die Klappe war in eine Gruppe von Menschen geschleudert worden. Fünf Festbesucher erlitten Verletzungen, darunter eine Gehirnerschütterung mit Verdacht auf Schädelhirntrauma, eine Kopfplatzwunde sowie eine Schädelprellung. "Wahrscheinlich bin zu weit rübergekommen und dann ist es passiert", sagte der Angeklagte am Montag. Er habe die Klappe nicht gesehen, weil er auf die Menschen weiter unten geachtet habe.

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Potsdam (dpa/bb) - Nach einem Unfall mit seinem Einsatzfahrzeug auf dem Baumblütenfest in Werder/Havel (Potsdam-Mittelmark) ist ein Feuerwehrmann vom Amtsgericht Potsdam wegen fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen verurteilt worden. Der 66-Jährige hatte im Mai vergangenen Jahres mit dem Löschfahrzeug die Heckklappe eines Verkaufsanhängers abgerissen. Die Klappe war in eine Gruppe von Menschen geschleudert worden. Fünf Festbesucher erlitten Verletzungen, darunter eine Gehirnerschütterung mit Verdacht auf Schädelhirntrauma, eine Kopfplatzwunde sowie eine Schädelprellung. "Wahrscheinlich bin zu weit rübergekommen und dann ist es passiert", sagte der Angeklagte am Montag. Er habe die Klappe nicht gesehen, weil er auf die Menschen weiter unten geachtet habe.

Dagegen betonte der Richter, der Fahrer hätte die Klappe von Weitem sehen müssen. Laut einem Gutachten hätte der Feuerwehrmann wegen der Menschenmenge und der engen Durchfahrt zudem langsamer fahren müssen. Demnach sei die Klappe erst an die Fahrerkabine gestoßen, bevor sie bei der Kollision mit dem hinteren Teil des Löschfahrzeugs abgerissen wurde. Der Fahrer hätte abbremsen müssen. Der Unfall sei nur mit einem zeitweisen Reaktionsausfall des Fahrers zu erklären.

"Das wäre auf jeden Fall vermeidbar gewesen", sagte der Richter. "Ein Einsatz rechtfertigt nicht, andere Menschenleben zu gefährden", begründete er das Urteil. Der Verurteilte muss eine Geldstrafe über 50 Tagessätze à 30 Euro und Schmerzensgeld zahlen.

Bei dem 66-Jährigen wurden laut Gericht 0,32 Promille Blutalkohol festgestellt. Nach Informationen des ärztlichen Gutachtens habe der Fahrer jedoch nicht merklich unter Alkoholeinfluss gestanden.

Der Verteidiger des Feuerwehrmanns bewertete das Urteil als aus juristischer Sicht akzeptabel. Sein Mandant sei zum Zeitpunkt des Unfalls aber davon ausgegangen, dass er mit dem Löschfahrzeug zu einem Großbrand im Kraftwerk und damit zu einem Notfall unterwegs gewesen sei. Zudem handele es sich bei dem 66-Jährigen um einen Ehrenamtler.

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