Görlitz (dpa/sn) - Ein halbes Jahr nach Beginn der Videoüberwachung in der Altstadt von Görlitz ist dort die Zahl der Straftaten zurückgegangen. Nach Angaben der örtlichen Polizeidirektion hat sich die Zahl der besonders schweren Diebstähle von Mitte August 2019 bis Mitte Januar 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit rund 500 Fällen mehr als halbiert.
Betrachte man nur den Bereich der historischen Altstadt, seien es fast 60 Prozent weniger Eigentumsdelikte, sagte Polizeisprecherin Anja Leuschner. Insgesamt sank die Zahl der bekannt gewordenen Straftaten in dem Zeitraum von 3900 auf rund 3200. „Der Einsatz der Überwachungstechnik ist ein Erfolg.“ Dennoch regt sich Kritik an dem Projekt - etwa von der Linken, die durch die Überwachung Eingriffe in Grundrechte fürchtet.
Görlitz hat seit Jahren mit Diebstählen zu kämpfen und gilt als eine Kriminalitäts-Hochburg in Sachsen. Am 9. August 2019 ging die erste Kamerasäule auf der Altstadtbrücke in Betrieb; mittlerweile werden vier Kriminalitätsschwerpunkte überwacht. Die Polizei führt an, dass die Kameras zum einen Täter abgeschreckten und zudem Tatbeweise lieferten. Damit könnten sie helfen, Taten schneller aufzuklären. Durch den Einsatz der Videoüberwachung hätten bereits wichtige Ermittlungsansätze zu laufenden Strafverfahren gewonnen werden können. Leuschner sprach von einer „nachhaltigen Wirksamkeit des Projektes“.
Daran zweifelt die Linke. Eine Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Landtag zeigt, dass mit Hilfe der Kamera an der Stadtbrücke lediglich ein schwerer Diebstahl in Gewerberäumen zwischen Oktober und Dezember 2019 aufgeklärt werden konnte. In 13 Fällen wurde demnach auf gespeicherte Daten zugegriffen. „Kameras verhindern keine Straftaten, genug präventiv tätige Polizeibeamte könnten das schon eher“, sagte der Abgeordnete Mirko Schultze. Das Bestreben, mit Kameras im Nachgang Straftaten aufzuklären, schlage schnell in einen „unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff“ um.
Generell sind die Kameras nicht im Dauerbetrieb, sondern sie werden zu Schwerpunktzeiten eingeschaltet. Im Fall einer Straftat werden die Daten ausgewertet, ansonsten werden sie nach 96 Stunden gelöscht.
Oberbürgermeister Octavian Ursu (CDU) lobte das nach seinen Angaben bundesweit bisher einmalige Projekt der präventiven Videoüberwachung. „Aus der Bürgerschaft bekomme ich sehr viele positive Rückmeldungen dazu.“ Er sei überzeugt, dass gerade die Organisierte Kriminalität nur mit enger grenzüberschreitender Kooperation und mit modernster Technik bekämpft werden könne. Dafür eigne sich die Videoüberwachung.
Seit dem 1. Januar - mit Inkrafttreten des neuen Polizeigesetzes - dürfen die Kameras auch automatisch Gesichter erfassen. Dieses Mittel soll aber nur in besonderen Fällen und unter strengen Datenschutzauflagen zum Einsatz kommen. Bisher habe keine Gesichtsidentifikation stattgefunden, hieß es.
Gleichwohl prüft die Polizeidirektion Görlitz nach Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten geeignete Standorte für eine Überwachung mit Gesichtserkennung. Vorgesehen sind demnach sowohl mobile als stationäre Systeme. Ein Einsatz entlang der Autobahn 4 werde grundsätzlich befürwortet, sagte Polizeisprecherin Leuschner.