Kriminalität - Paderborn:Missbrauchsfall Lügde: Freispruch für 17-Jährigen

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Paderborn (dpa) - Das Landgericht Paderborn hat einen heute 17-Jährigen, der im Missbrauchsfall Lügde vom Opfer zum Täter geworden sein soll, freigesprochen. Das teilte ein Sprecher am Mittag mit. Demnach schlossen sich die Richter in ihrem Urteil am Donnerstag den Ausführungen eines Gutachters an. Der Experte hatte dem Angeklagten die strafrechtliche Verantwortungsreife abgesprochen.

Laut Jugendgerichtsgesetz (JGG) kann ein Jugendlicher nur verurteilt werden, wenn seine geistige Entwicklung dies zulässt. Voraussetzung ist, dass er das Unrecht seiner Taten auch einsieht und danach handelt. Die Anklage hatte ihm sexuellen Missbrauch mehrer Kinder vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich nach Angaben des Verteidigers des 17-Jährigen für eine Freiheitsstrafe auf Bewährung unter der Auflage ausgesprochen, dass der Jugendliche seine Therapie fortsetzt. Dem sind die Richter nicht gefolgt. Alle Verhandlungstage fanden zum Schutz des Jugendlichen, der aus Ostwestfalen stammt, unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das galt auch für die Urteilsverkündung.

Der Anwalt des 17-Jährigen plädierte auf Freispruch. Der Verteidiger hatte sich bereits zum Prozessauftakt dafür ausgesprochen, dass sein Mandant eine begonnene Therapie nach einem Urteil fortsetzen kann. Die Therapie werde noch zwei bis drei Jahren dauern, sagte Rechtsanwalt Thorsten Fust über seinen Mandanten.

Im Missbrauchsfall Lüdge hatten über Jahre zwei Männer auf einem Campingplatz an der Grenze zu Niedersachsen zahlreiche Kinder zum Teil schwer sexuell missbraucht. Das Landgericht Detmold hatte die beiden im September zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Der 17-Jährige, der jetzt freigesprochen wurde, war unter den Opfern. Laut Staatsanwaltschaft wurde der Jugendliche später selbst zum Täter. Sein Verteidiger hatte vor dem Landgericht Paderborn die in der Anklage beschriebenen Taten eingeräumt.

Die 5. Große Strafkammer des Gerichts würdigte in ihrer Urteilsbegründung laut Mitteilung den besonderen Sachverhalt. Die Kammer verwies auf die Umstände und das Ausmaß des vorhergehenden sexuellen Missbrauchs des Angeklagten durch einen der Lügde-Täter. Das Gericht betonte, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, die nicht auf andere Fälle übertragbar sei.

Dass aus Opfern später Täter werden können, bestätigen Experten. "Das Phänomen gibt es. Natürlich ist das nicht in allen Fällen so, aber wir registrieren das bei einem deutlich erhöhten Prozentsatz", sagt Andreas Schulze von der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Klinik des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Marsberg. Der Psychologe betreut dort Jugendliche.

"Menschen lernen durch Nachmachen dessen, was sie erleben. Ein Mensch mit Missbrauchserfahrung "lernt" vor allem an dem, was er selbst erlebt hat. Dies passiert nicht immer bewusst. Gerade dann, wenn der Missbrauchte massive sexuelle Missbrauchserfahrungen machen musste, dann sind genau diese Erfahrungen das, was er oder sie kennt!", sagt Schulze. Er betont, dass er sich zu dem Fall des 17-Jährigen vor dem Landgericht Paderborn nicht äußern kann und will, weil er den Angeklagten nicht kennt.

"Den Sexualstraftäter gibt es nicht. Wir müssen immer die unterschiedlichen Motive herausarbeiten", sagt der Diplom-Psychologe über seine Arbeit. Generell gelte: "Opfer erfahren ein absolutes Ohnmachtsgefühl und sind hilflos. Das wollen sie "nie wieder" erleben und entwickeln als Gegenreaktion ein unglaublich starkes Bedürfnis nach Kontrolle." Aus dem Opfer könne dann ein Täter werden.

Aus der Perspektive des Opfers beschreibt Schulze das so: "Ich will dann selbst der Große sein, will den Kontakt kontrollieren, will mir vielleicht auch selbst sexuelle Lust verschaffen. Eben so, wie es der Täter bei mir auch gemacht hat. Das passiert nicht unbedingt bewusst."

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