Kriminalität - Osnabrück:Freispruch im Prozess um Totschlag

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Osnabrück (dpa/ln) - Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Mannes hat das Landgericht Osnabrück den Angeklagten freigesprochen. Der 56-Jährige war wegen Totschlags angeklagt. Die Anklage warf ihm vor, im Dezember 2018 einen befreundeten Mann in dessen Wohnung in Glandorf zunächst körperlich misshandelt und anschließend erstickt zu haben. Aus Sicht des Gerichts habe sich nicht beweisen lassen, dass der Angeklagte der Täter war, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch.

Es stehe nicht fest, dass der Angeklagte bis zum mutmaßlichen Todeszeitpunkt bei dem Opfer gewesen sei, argumentierten die Richter. Fest stehe nur, dass der Angeklagte das Opfer einige Tage vor der Tat zuletzt getroffen habe. DNA-Spuren des 56-Jährigen in der Wohnung ließen sich auch damit erklären, dass er eine Zeit lang bei dem Opfer gelebt habe und ihn auch danach oft besuchte. Dem Angeklagten wurde für die Zeit in Untersuchungshaft eine Entschädigung zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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