Süddeutsche Zeitung

Kriminalität - Osnabrück:Bundesgerichtshof bestätigt Urteile wegen Wahlfälschung

Osnabrück (dpa/lni) - Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Osnabrücker Landgerichts gegen Kommunalpolitiker der Linkspartei aus Quakenbrück wegen Wahlfälschung bestätigt. Wie ein Sprecher des Landgerichts am Montag mitteilte, wurde die Revision gegen das Urteil verworfen. Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht gegen vier Personen, unter anderem wegen Wahlfälschung, Freiheitsstrafen zwischen sieben Monaten und einer Woche und einem Jahr und sechs Monaten verhängt und ihnen die Wählbarkeit bei öffentlichen Wahlen für vier Jahre aberkannt. Eine fünfte Person war wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Osnabrück (dpa/lni) - Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Osnabrücker Landgerichts gegen Kommunalpolitiker der Linkspartei aus Quakenbrück wegen Wahlfälschung bestätigt. Wie ein Sprecher des Landgerichts am Montag mitteilte, wurde die Revision gegen das Urteil verworfen. Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht gegen vier Personen, unter anderem wegen Wahlfälschung, Freiheitsstrafen zwischen sieben Monaten und einer Woche und einem Jahr und sechs Monaten verhängt und ihnen die Wählbarkeit bei öffentlichen Wahlen für vier Jahre aberkannt. Eine fünfte Person war wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden.

Die Verurteilten hatten nach Überzeugung des Gerichts im September 2016 in einem Quakenbrücker Stadtteil mit einem hohen Migrationsanteil Wahlberechtigte zu Hause besucht, um sie zur Briefwahl zu bewegen. Teils sollen die Politiker die entsprechenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben, teils sogar die Kreuze selber gemacht haben. Zunächst hatten alle Verurteilten Revision eingelegt. Zwei von ihnen nahmen diese später zurück.

Auch eine Kommunalpolitikerin der FDP war vom Amtsgericht Bersenbrück wegen Wahlfälschung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Die Frau hat ihre Berufung gegen die Verurteilung inzwischen zurückgezogen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190819-99-525361
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Direkt aus dem dpa-Newskanal