Kriminalität - Mühlhausen/Thüringen:Anklage gegen Polizisten wegen Vergewaltigung erhoben

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Die Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Erfurt (dpa/th) - Nach Vergewaltigungsvorwürfen gegen zwei Polizisten hat die Staatsanwaltschaft Erfurt nun Anklage erhoben. Den zwei Beamten werde unter anderem gemeinschaftliche Vergewaltigung im besonders schweren Fall vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit.

Die Männer sollen Ende September vergangenen Jahres eine Frau zunächst in Gewahrsam genommen haben, um die Identität der 32-Jährigen zu überprüfen. Gemeinsam sollen sie daraufhin mit der Frau in deren Arnstädter Wohnung (Ilm-Kreis) gegangen sein. Dort sollen die Polizisten dann nacheinander gegen den Willen mit der Frau Sex gehabt haben. Die zwei Angeschuldigten sollen ihre Dienstwaffen bei der Tat dabeigehabt haben, hieß es.

Entsprechend wirft die Staatsanwaltschaft den Männern auch gemeinschaftlichen sexuellen Missbrauch einer behördlich Verwahrten und sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung vor.

Die Polizisten haben nach Angaben der Staatsanwaltschaft innerhalb der Ermittlungen eingeräumt, einvernehmlich Sex mit der Frau in der Wohnung gehabt zu haben. Sie sitzen seit Anfang Oktober in Untersuchungshaft.

In dem Fall wird auch wegen des Verdachts der Strafvereitelung und des Verrats von Dienstgeheimnissen ermittelt. Diese Ermittlungen führt allerdings die Staatsanwaltschaft Mühlhausen, um nicht den Verdacht einer "gewissen ermittlungstechnischen Nähe" aufkommen zu lassen.

Im Zusammenhang mit den Vorwürfen wegen Strafvereitelung gebe es inzwischen einen konkreten Tatverdacht gegen einen Kollegen der zwei Polizisten bei der Landespolizeiinspektion Gotha, sagte der Mühlhäuser Sprecher. Bezüglich der Dienstgeheimnisse bestehe dagegen noch kein konkreter Verdacht gegen eine Person. Es werde weiter gegen unbekannt ermittelt.

Vergewaltigung im besonders schweren Fall kann mit 2 bis 15 Jahren Haft bestraft werden. Hatte der Täter eine Waffe dabei, fällt die Strafe nicht unter drei Jahren aus, hieß es bei der Staatsanwaltschaft. Sexueller Missbrauch einer behördlich Verwahrten und sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung könne zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren führen.

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