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Kriminalität - Mönchengladbach:Mutmaßliche Vergewaltigung in Fanzug: Freispruch

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Mönchengladbach (dpa/lnw) - Im Fall um die mutmaßliche Vergewaltigung in einem Fanzug ist der Angeklagte in zweiter Instanz vom Landgericht Mönchengladbach freigesprochen worden. Wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte, war nach Ansicht der Strafkammer für den Mann nicht ersichtlich, dass die Frau keinen Sex wollte. Das Landgericht hob damit die Entscheidung des Amtsgerichts in Teilen auf, das den Mann wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung noch zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt hatte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Die "Bild"-Zeitung hatte zuvor über den Freispruch berichtet.

Wie der Gerichtssprecher sagte, ist der Freispruch von der Vergewaltigung bereits am 29. Mai nach zwei Verhandlungstagen gefallen. Die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - der Angeklagte hatte noch einen anderen Fan in dem Zug geschlagen - blieb bestehen. In ihrer neuerlichen Aussage habe das mutmaßliche Opfer vor dem Landgericht Angaben gemacht, die sich mit denen des Mannes weitgehend deckten. Aus Sicht der Richter sei für den Mann nicht erkennbar gewesen, dass er gegen den Willen der damals 19-jährigen Frau gehandelt habe.

Der heute 32-Jährige hatte die junge Frau im April 2018 auf der Rückfahrt von einem Fußball-Bundesligaspiel im sogenannten Sambawagen des Fanzugs getroffen. Laut erster Instanz war es nach einem Flirt der beiden zu einer Vergewaltigung im Zug-WC gekommen. Der 32-Jährige hatte dagegen von einvernehmlichem Sex gesprochen.

Der Vorfall ereignete sich im April 2018 nach dem Spiel FC Bayern München gegen Borussia Mönchengladbach in dem Sonderzug, der Fans zurück nach Nordrhein-Westfalen brachte. Zeugen schilderten im ersten Prozess, dass die beiden vor der Zugtoilette "geknutscht" hätten. Nachdem die junge Frau aus der Toilette kam, sei sie völlig aufgelöst gewesen und habe gesagt, sie sei vergewaltigt worden. Sowohl der Mann als auch die Frau hatten laut Amtsgerichtsurteil getrunken.

Ein Sachverständiger hatte den mehrfach vorbestraften Angeklagten im ersten Prozess als "sozial gefährlich" bezeichnet. Alle bisherigen Straftaten habe er unter Alkoholeinfluss begangen. Das Gericht verurteilte ihn daher neben der Haftstrafe zu einer Suchttherapie. Zurzeit ist der Mann laut Landgericht weiter in einer Entziehungsklinik untergebracht. Er muss wegen anderer Taten - darunter einer Vergewaltigung - eine Haftstrafe absitzen, die mit dem aktuellen Fall nichts zu tun hat. Dass der Mann während des Vorfalls im Fanzug nicht bereits in Haft saß, hatte für eine Untersuchung innerhalb der Justiz gesorgt - die danach einen Fehler einräumte.

Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat unterdessen Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt, wie eine Sprecherin auf dpa-Anfrage sagte. Es könnte damit zu einer dritten Verhandlung kommen.

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