Kriminalität - Mönchengladbach:Mädchen in Viersen erstochen: 17-Jähriger vor Gericht

Mönchengladbach (dpa/lnw) - Ein halbes Jahr nach der tödlichen Messerattacke auf eine 15-Jährige am Niederrhein hat am Montag der Mordprozess gegen den Ex-Freund begonnen. Dem 17-Jährigen wird in dem Verfahren am Landgericht Mönchengladbach vorgeworfen, das Mädchen aus Eifersucht heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erstochen zu haben. Das Mädchen rumänischer Herkunft hatte sich laut Anklage wenige Tage vor der Tat von ihrem Freund getrennt. Der angeklagte Bulgare habe das Mädchen als einen Besitz betrachtet, sagte Staatsanwalt Stefan Lingens vor Prozessbeginn: "Nach dem Motto: entweder gehörst du mir und wenn du mir nicht gehören kannst, sollst du keinem anderen gehören."

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Mönchengladbach (dpa/lnw) - Ein halbes Jahr nach der tödlichen Messerattacke auf eine 15-Jährige am Niederrhein hat am Montag der Mordprozess gegen den Ex-Freund begonnen. Dem 17-Jährigen wird in dem Verfahren am Landgericht Mönchengladbach vorgeworfen, das Mädchen aus Eifersucht heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erstochen zu haben. Das Mädchen rumänischer Herkunft hatte sich laut Anklage wenige Tage vor der Tat von ihrem Freund getrennt. Der angeklagte Bulgare habe das Mädchen als einen Besitz betrachtet, sagte Staatsanwalt Stefan Lingens vor Prozessbeginn: "Nach dem Motto: entweder gehörst du mir und wenn du mir nicht gehören kannst, sollst du keinem anderen gehören."

Der Jugendliche soll dem Mädchen im Juni in Viersen aufgelauert haben. Dann soll er sie in einen Park gebracht und auf ihrem Handy nach Hinweisen auf einen neuen Freund gesucht haben. Nachdem er meinte, diese gefunden zu haben, soll er die 15-Jährige unvermittelt mit einem versteckt mitgebrachten Messer erstochen haben. Von der geplanten Tat habe er vorher gegenüber Bekannten gesprochen. "Die Tat hätte verhindert werden können, ganz einfach sogar", sagte Lingens. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor einer Jugendkammer statt. Die Eltern des Mädchens sind Nebenkläger.

Für die Verteidigung wird es nach Angaben des Anwalts Helmuth Jenrich darum gehen, ob der 17-Jährige die Tat tatsächlich heimtückisch und aus niederen Beweggründen begangen hat.

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