Kriminalität - Memmingen:Sechs Jahre Haft wegen Raubüberfalls auf Uhrenhändler

Bayern
Das Landgericht Memmingen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Memmingen (dpa/lby) - Zu einer Haftstrafe von sechs Jahren hat das Landgericht Memmingen einen 37-Jährigen wegen schweren Raubes an einem Uhrenhändler-Ehepaar verurteilt. "Es verbleiben keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft und dem Tatablauf", sagte der Richter bei der Urteilsverkündung am Freitag. Der 37-Jährige soll im Jahr 2013 an einem Einbruch im privaten Haus eines Uhrenhändlers in Vöhringen (Landkreis Neu-Ulm) beteiligt gewesen sein.

Maskiert und mit Scheinwaffen, wie das Gericht annimmt, stürmte er mit mindestens einem weiteren Mittäter durch die Terrassentür in das Haus. Das Ehepaar wurde aus dem Schlaf gerissen und gefesselt, so die Überzeugung des Gerichts. Bei dem Raub wurden wertvolle Uhren, Bargeld und weitere Gegenstände in Höhe von rund 700 000 Euro erbeutet. Zu Beginn des Verfahrens waren vier weitere Männer angeklagt, die im Oktober 2019 überraschend freigesprochen wurden. Grund war ein relevanter Zeuge, der in der Hauptverhandlung die Aussage verweigerte - er befürchtete, sich selber zu belasten.

"Ich sollte sie fesseln, aber nicht zu fest", gab der Angeklagte bei einer Stellungnahme vor Gericht an. Es war die einzige Verhandlung, in der er sich zu der Tat äußerte. An diesem vorletzten Prozesstag präsentierte seine Verteidigerin dem Gericht ein anonym zugespieltes Dokument: Ein Geständnis aus Sicht ihres Mandanten, das die Tatnacht anders als im bisherigen Prozessverlauf darstellt. Demnach soll der Überfall fingiert gewesen und das Opfer eingeweiht gewesen sein.

Das Geständnis sei aber nicht von ihrem Mandanten verfasst, sondern während eines längeren Aufenthalts in der Türkei von dem vermeintlichen Anwalt eines Freundes vorgelegt worden. Mit einer Unterschrift könne er zwei Freunde entlasten, die wegen des Raubüberfalls in Untersuchungshaft saßen. "Mir kann hier nichts passieren, wurde mir gesagt", sagte der Angeklagte, der die türkische Staatsbürgerschaft hat. Also habe er unterschrieben.

Für seine Anwältin unter anderem ein Anlass, von einem Versicherungsbetrug auszugehen. Sie plädierte auf Freispruch. Für den Staatsanwalt bestand hingegen kein Zweifel, dass der 37-Jährige an der Tat beteiligt gewesen war. Er sprach von einer "massiven Straftat" und plädierte auf 6 Jahre und 6 Monate Haft. Schließlich litten die Opfer immer noch unter psychischen Belastungen wegen des Raubüberfalls.

Der Angeklagte habe der Staatsanwaltschaft zufolge über die nötigen Mittel zur Ausführung einer solchen Tat verfügt. Zudem habe seine Ex-Freundin unmittelbar nach der Tat zwei Sturmmasken im Kofferraum eines Autos, das er nutzte, gefunden. Bei einer DNA-Analyse des Klebebands, mit dem das Ehepaar gefesselt wurde, waren außerdem Mischspuren gefunden worden. Laut einer Sachverständigen konnte der 37-Jährige als Mitverursacher der Spuren nicht ausgeschlossen werden. Auffällig sei auch gewesen, dass sich der Angeklagte nach der Tat abrupt in die Türkei abgesetzt hätte.

Auf das Urteil werde die Auslieferungshaft in der Ukraine angerechnet. Dort wurde der Angeklagte im Juli 2018, fünf Jahre nach der Tat, geschnappt und im Januar 2019 nach Deutschland ausgeliefert. Im darauffolgenden August gelang ihm die Flucht aus der Justizvollzugsanstalt Memmingen. Einen Tag später wurde er wieder gefasst.

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