Kriminalität - Mainz:Messerattacke in Worms: Staatsanwaltschaft für 14 Jahre Haft

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Mainz (dpa/lrs) - Nach der tödlichen Messerattacke auf eine 21-Jährige in Worms nähert sich der Mordprozess gegen den damaligen Freund des Opfers seinem Ende. Am Dienstag hielten vor dem Mainzer Landgericht Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung ihre Plädoyers, das Urteil gegen den 28-jährigen tatverdächtigen Tunesier dürfte am kommenden Dienstag (26. November) gesprochen werden.

Die Staatsanwaltschaft sprach sich für 14 Jahre Haft und mit Verweis auf ein psychiatrisches Gutachten für die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik aus. Sie spricht von einem heimtückischen Mord im Zustand verminderter Schuldfähigkeit. Bei dem 28-Jährigen bestehe weiterhin eine Psychose mit Wahnvorstellungen.

Der 28-Jährige soll im März dieses Jahres nachts nach einem Streit mit dem 21 Jahre alten Opfer ein Messer genommen, die auf einem Bett mit dem Rücken zu ihm liegende junge Frau von hinten angegriffen und ihr 30 Stiche zugefügt haben. Sie starb noch vor Ort. Das Ganze spielte sich im Haus des Vaters des Opfers ab, in dem der Angeklagte zeitweise mitgewohnt hatte.

Eine verminderte Schuld sah auch die Verteidigung in ihrem Schlussvortrag und forderte acht bis zehn Jahre Haft. Keinen Grund für eine Strafmilderung sieht die Nebenklage und plädierte auf eine lebenslange Haft. Der Anwalt sagte, der Mann habe viel zu zielstrebig agiert. Er habe das Mittel der Selbstjustiz gewählt, weil er geglaubt habe, seine Männlichkeit sei angegriffen worden. Es sei dem 28-Jährigen allein darum gegangen, seine Ehre wieder herzustellen.

Der Angeklagte selbst hatte vor Gericht gesagt, er habe sich nie vorstellen können, dass ihm so etwas passieren könne. Es habe keinen Grund gegeben, seine damalige Freundin umzubringen. Gleichzeitig erhob er allerdings den Vorwurf gegen die 21-Jährige, sie habe ihn eines Nachts betäubt und vergewaltigt, das gefilmt und ihm in der Tatnacht davon erzählt. Das habe ihn wütend gemacht. Nach der Attacke hatte er sich frühmorgens selbst der Polizei gestellt.

Auch der Verteidiger sprach von Wahnvorstellungen bei seinem Mandanten, diese seien handlungstreibend gewesen. Der angebliche Missbrauch durch die Freundin sei für den 28-Jährigen "real" gewesen. Zu einer möglichen Unterbringung in einer Psychiatrie äußerte sich der Verteidiger nicht. In seinem letzten Wort sagte der Tunesier, er sei nicht krank. Dann weinte er um das Opfer und sagte: "Die Sache passierte in einem kurzen Augenblick. Ich wollte sie bestrafen, ja. Aber doch nicht so."

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