Kriminalität - Mainz:Kinder sexuell missbraucht: Haftstrafe für Erzieher

Deutschland
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Mainz (dpa/lhe) - Das Landgericht Mainz hat einen ehemaligen Erzieher wegen sexuellen Missbrauchs und Besitzes kinderpornografischer Aufnahmen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das teilte die Medienstelle des Landgerichts auf Anfrage am Dienstag mit. In elf Fällen soll sich der Erzieher im Zeitraum Februar 2019 bis Februar 2021 in verschiedenen Kitas an ihm anvertrauten Kindern vergangen haben. Weitere Einzelheiten wurden nicht bekannt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der zunächst auf vier Tage angesetzte Prozess gegen den 56 Jahre alten Mainzer war unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden, nachdem der Verteidiger dies noch vor Verlesung der Anklageschrift beantragt hatte. Es würden zu intime Details zum Sexualleben seines Mandanten besprochen werden müssen, hieß es zur Begründung beim Prozessauftakt, zu dem der Erzieher zum Schutz vor Kameras mit tief ins Gesicht gezogener Kapuze und hinter einem Aktenordner versteckt in Handschellen gefesselt erschienen war. Er soll in drei Fällen Kinder unsittlich berührt und in weiteren Fällen ihr "Recht auf sexuelle Selbstbestimmung" verletzt haben. In diesen Fällen soll der Mann kinderpornografische Aufnahmen der ihm anvertrauten Kitakinder gefertigt haben.

Bei Durchsuchungen der Wohnung des Angeklagten waren auf Laptops und Festplatten zahlreiche kinder- und jugendpornografische Dateien entdeckt worden. Neben dem Ausschluss der Öffentlichkeit bei Opfern sexueller Übergriffe sieht die Strafprozessordnung dies nach Paragraph 171b in manchen Fällen auch für "andere Prozessbeteiligte" vor. Die Staatsanwältin und die Vertreterin der Nebenklage, die Opferanwältin, waren dem Antrag des Verteidigers nicht entgegengetreten. Das schnelle Urteil spricht dafür, dass eine umfangreiche Beweisaufnahme nach der Einlassung des 56-Jährigen nicht mehr nötig war.

© dpa-infocom, dpa:211012-99-571365/2

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