Kriminalität:Landgericht ordnet Wiederaufnahme im Fall Peggy an

Bayreuth (dpa) - Das Landgericht Bayreuth hat die Wiederaufnahme des Strafverfahrens im Fall Peggy angeordnet. Damit komme es gegen den wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Mann zu einer neuen Hauptverhandlung, erläuterte das Gericht. Der geistig behinderte Gastwirtssohn aus Lichtenberg ist derzeit wegen anderer Taten in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das Gericht hat inzwischen Zweifel, dass er tatsächlich im Jahr 2001 die neunjährige Peggy umbrachte. So habe ein inzwischen verstorbener Zeuge falsch ausgesagt.

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Bayreuth (dpa) - Das Landgericht Bayreuth hat die Wiederaufnahme des Strafverfahrens im Fall Peggy angeordnet. Damit komme es gegen den wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Mann zu einer neuen Hauptverhandlung, erläuterte das Gericht. Der geistig behinderte Gastwirtssohn aus Lichtenberg ist derzeit wegen anderer Taten in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das Gericht hat inzwischen Zweifel, dass er tatsächlich im Jahr 2001 die neunjährige Peggy umbrachte. So habe ein inzwischen verstorbener Zeuge falsch ausgesagt.

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