Kriminalität - Kriftel:Frau auf Zebrastreifen überfahren: BGH verweist Fall zurück

Karlsruhe/Frankfurt (dpa/lhe) - Der Fall eines Autofahrers, der eine Frau auf einem Zebrastreifen in Kriftel überfahren und tödlich verletzt hat, muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwies das Verfahren zurück an das Landgericht Frankfurt, wie die Pressestelle in Karlsruhe am Freitag erklärte. Über die BGH-Verhandlung hatte zuvor die "Bild"-Zeitung berichtet (Freitagausgabe).

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Karlsruhe/Frankfurt (dpa/lhe) - Der Fall eines Autofahrers, der eine Frau auf einem Zebrastreifen in Kriftel überfahren und tödlich verletzt hat, muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwies das Verfahren zurück an das Landgericht Frankfurt, wie die Pressestelle in Karlsruhe am Freitag erklärte. Über die BGH-Verhandlung hatte zuvor die "Bild"-Zeitung berichtet (Freitagausgabe).

Der damals 27-Jährige war im Februar 2018 vom Frankfurter Landgericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte rund zweieinhalb Jahre zuvor mit seinem Auto auf ein sich küssendes Liebespaar zugehalten. Die 41 Jahre alte Frau starb, ihr damals 38 Jahre alter Lebensgefährte wurde verletzt. Das Paar hatte zuvor ein Fest in Kriftel (Main-Taunus-Kreis) besucht und wartete auf ein Taxi.

Der Angeklagte habe "völlig sinnlos" ein anderes Leben ausgelöscht, hatte der Vorsitzende Richter am Landgericht bei der Urteilsverkündung gesagt. Angeklagt war der Mann wegen Totschlags, die Richter sahen aber keinen Vorsatz. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung legten Revision ein. In Frankfurt muss sich nun nach der BGH-Entscheidung eine andere Kammer mit dem Fall beschäftigen.

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