Kriminalität - Krefeld:Millionenschwerer Steuerschaden: Großeinsatz gegen Baufirmen

Krefeld (dpa/lnw) - In einem Großeinsatz sind Ermittler gegen sechs NRW-Firmen aus der Baubranche vorgegangen, die den Staat um Millionenbeträge geprellt haben sollen. Bereits am Dienstag hatten gut 600 Zöllner und 140 Steuerfahnder 78 Objekte am Niederrhein und im Ruhrgebiet durchsucht, wie die Behörden am Mittwoch mitteilten. Es geht um so genannten Kettenbetrug, bei dem sich mehrere Unternehmen Rechnungen über angebliche Kosten ausstellen, die gar nicht angefallen waren. Dadurch wiederum werden Finanzmittel frei, mit denen Schwarzarbeiter bezahlt werden. Die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer wird zudem als Vorsteuer geltend gemacht.

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Krefeld (dpa/lnw) - In einem Großeinsatz sind Ermittler gegen sechs NRW-Firmen aus der Baubranche vorgegangen, die den Staat um Millionenbeträge geprellt haben sollen. Bereits am Dienstag hatten gut 600 Zöllner und 140 Steuerfahnder 78 Objekte am Niederrhein und im Ruhrgebiet durchsucht, wie die Behörden am Mittwoch mitteilten. Es geht um so genannten Kettenbetrug, bei dem sich mehrere Unternehmen Rechnungen über angebliche Kosten ausstellen, die gar nicht angefallen waren. Dadurch wiederum werden Finanzmittel frei, mit denen Schwarzarbeiter bezahlt werden. Die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer wird zudem als Vorsteuer geltend gemacht.

An dem aufwendigen Ermittlungsverfahren sind die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft und eine Sonderkommission namens "Limes" beim Hauptzollamt Krefeld beteiligt. Ins Visier genommen wurden sechs Unternehmen mit Rechnungen über mehr als 25 Millionen Euro. Der Steuerschaden soll schätzungsweise bei 4,5 Millionen Euro liegen und der sozialversicherungsrechtliche Schaden durch die Schwarzarbeit bei 7,5 Millionen Euro.

Das Verfahren richtet sich gegen 25 Beschuldigte, beschlagnahmt wurde Vermögen "in erheblicher Höhe", wie es hieß. Die Auswertung der sichergestellten Dateien und Papiere dürfte mehrere Monate dauern. Die Namen der Firmen wurden wegen der Unschuldsvermutung nicht mitgeteilt.

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