Süddeutsche Zeitung

Kriminalität - Korbach:Mutmaßliche Gewalt gegen Autisten: Prozess eingestellt

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Korbach (dpa/lhe) - Nach nur wenigen Stunden ist in Nordhessen ein jahrelang vorbereiteter Prozess wegen mutmaßlicher Übergriffe auf Bewohner einer Pflegeeinrichtung für Autisten zu Ende gegangen. Das Verfahren werde eingestellt, entschied das Amtsgericht Korbach am Dienstag. Angeklagt gewesen waren der 38-jährige damalige Heimleiter und drei Mitarbeiterinnen. Sie sollen laut Anklage Patienten mit Autismusstörungen in mehreren Fällen gewaltsam ruhiggestellt und dabei verletzt haben. Doch bereits zu Prozessbeginn zeichnete sich ab, dass die Aufklärung extrem schwer würde.

Laut Staatsanwalt hatten sich die Vorfälle 2015 in einer Einrichtung im Landkreis Waldeck-Frankenberg zugetragen. Der 38-jährige Heimleiter habe damals angeordnet, dass Patienten im Konfliktfall zu Boden gebracht und dort fixiert werden. Die 27-, 28- und 31-jährigen Mitarbeiterinnen sollten diese Anweisung in mehreren Fällen ausgeführt und Patienten verletzt haben. Während die Frauen schwiegen, wies der Heimleiter die Vorwürfe zurück.

Auslöser der Ermittlungen waren damals anonyme Beschwerden bei der Pflegeaufsicht. Diese kontrollierte daraufhin die Einrichtung mehrfach, wie Behördenmitarbeiter vor Gericht erklärten. Sie beanstandeten unter anderem die "Zu-Boden-Bringen"-Methode, die den Fachleuten völlig unbekannt war. "Der Begriff hat für uns nicht existiert", sagte eine Mitarbeiterin der Pflegeaufsicht.

Doch wer wen zu Boden gebracht haben soll und wie diese Methode konkret aussah, blieb unklar. So wurde die Pflegeaufsicht nie Zeuge eines Übergriffs. Ein mutmaßliches Opfer konnte nur wenige Worte sprechen. Hämatom und Wunden seien keine Belege für Übergriffe, argumentierten die Verteidiger - weil die Bewohner auch zu Selbstverletzung neigen.

Die Staatsanwaltschaft stimmte einer Einstellung schließlich zu. Durch die jahrelange Verfahrensdauer und ohne Wiederholungsgefahr der Taten sei dem öffentlichen Interesse einer Strafverfolgung genüge getan, sagte der Anklagevertreter. Die Angeklagten müssen ihnen entstandene Kosten selbst tragen. Mittlerweile hat der Betreiber der Pflegeeinrichtung gewechselt, der frühere Heimleiter arbeitet in einer anderen Einrichtung.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-191202-99-978774
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Direkt aus dem dpa-Newskanal