Kriminalität - Koblenz:Digitales Geld: Bitcoin fordern Ermittler heraus

Mainz/Koblenz (dpa/lrs) - Ermittler haben es bei Beschlagnahmungen bei Kriminellen immer wieder auch mit Kryptowährungen zu tun. Kryptowährungen im Gegenwert von mindestens rund 636 000 Euro seien seit 2016 in Rheinland-Pfalz sichergestellt worden, teilte das Landeskriminalamt auf Anfrage mit. Eine Statistik, die alle solche Sicherstellungen erfasst, werde aber nicht geführt.

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Mainz/Koblenz (dpa/lrs) - Ermittler haben es bei Beschlagnahmungen bei Kriminellen immer wieder auch mit Kryptowährungen zu tun. Kryptowährungen im Gegenwert von mindestens rund 636 000 Euro seien seit 2016 in Rheinland-Pfalz sichergestellt worden, teilte das Landeskriminalamt auf Anfrage mit. Eine Statistik, die alle solche Sicherstellungen erfasst, werde aber nicht geführt.

Kryptowährungen - die bekannteste ist wohl Bitcoin - werden ganz überwiegend für völlig legalen Zahlungsverkehr im Internet eingesetzt, sind wegen der Möglichkeit der Anonymität aber auch bei Kriminellen beliebt.

Überwiegend bei Betäubungsmittelkriminalität stelle man Kryptogeld sicher, sagte Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer von der Landeszentralstelle Cybercrime in Koblenz. Ein zweiter Schwerpunkt seien Erpressungsversuche mit "Ransomware", also Schadprogrammen, die Daten verschlüsseln und nur gegen Zahlung eines Lösegeldes wieder freigeben.

Die Ermittler hätten sich für die Beschlagnahmungen "Wallets" - also "digitale Konten" - für verschiedene Kryptowährungen angelegt. Für fünf Währungen unterhält die Landeszentralstelle Cybercrime, die in Rheinland-Pfalz für Ermittlungen bei Internet-Kriminalität zuständig ist, derzeit solche. Man müsse sich aber auf immer neue Kryptowährungen einstellen. Momentan würden bis zu 4500 verschiedene kursieren, sagte Brauer.

Grundsätzlich funktioniert eine Beschlagnahmung von Kryptogeld nach den gleichen gesetzlichen Grundlagen wie bei Bargeld oder Wertgegenständen wie Autos oder Schmuck. Dabei bewegten sich die Ermittler anfangs allerdings in einer rechtlichen Grauzone. Denn Kryptowährungen seien weder Sachen noch Rechte, sondern einfach nur Daten, sagte Brauer. "Wir haben das einfach mal so gemacht", erzählte Brauer von den ersten Beschlagnahmungen von Kryptowährungen. Der Bundesgerichtshof habe aber mittlerweile entschieden, dass die Vorschriften auch auf Kryptowährungen anwendbar seien.

Problematisch kann es auch im nächsten Schritt werden: Wenn das sichergestellte Kryptogeld wieder veräußert, also verkauft werden soll. Denn die Währungen werden nicht zentral von einer Bank herausgegeben, es gibt keinen Annahmezwang.

Außerdem können die Kurse von Kryptowährungen stark schwanken. Für einen Bitcoin bekam man zeitweise einen Gegenwert von mehr als 500 Euro. Auf dem bisherigen Höchststand waren es rund 16 720 Euro.

Im Sinne der "Notveräußerung", nach der Beschlagnahmtes verkauft werden kann, wenn ein erheblicher Wertverlust droht, reagieren die Ermittler laut Brauer schnell und veräußern das Kryptogeld innerhalb von wenigen Tagen bis einigen Wochen. Auf bessere Kurse zu spekulieren komme nicht in Frage, sagte Brauer. Es gehe auch nicht darum, für den Staat Gewinne einzufahren. Wichtig sei, dass dem Täter der Gewinn entzogen werde. Das Geld geht zurück an Geschädigte und fließt ansonsten in die Staatskasse.

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