Süddeutsche Zeitung

Kriminalität:Kindesmissbrauch im Breisgau: kollektives Versagen

Lesezeit: 4 min

Von Josef Kelnberger und Ralf Wiegand

Christian L. war es gerichtlich verboten worden, sich Kindern und Jugendlichen zu nähern - trotzdem blieb lange Zeit unbemerkt, dass er eine Beziehung zu einer Frau mit Kind eingegangen war und sogar in die Wohnung der beiden einzog. Er soll das Kind mit Zutun seiner Lebensgefährtin selbst missbraucht und im Internet Männern aus dem In- und Ausland angeboten haben. Auch von den Kunden des Kinder-Zuhälters waren einige einschlägig vorbestraft. Mindestens einer stand wegen seiner angenommenen Rückfallgefährdung wie L. unter "Führungsaufsicht", einem weiteren traute ein Gericht sogar einen Kindsmord zu. Das Rechtsempfinden vieler Menschen wird verletzt durch die Details, die über den monströsen Missbrauchsfall im Raum Freiburg bekannt werden: Warum kann man Männer, die sich an Kindern vergangen haben, nicht wegsperren? Oder wenigstens wirkungsvoll überwachen?

Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hatte den Fall des, so der Verdacht, von Christian L. aus dem südbadischen Staufen heraus organisierten Verbecherringes als schlimmste Tat von sexueller Gewalt gegen Kinder eingestuft, die je in seine Zuständigkeit fiel. Ermittler schildern das kinderpornografische Material, das bei den Ermittlungen gefunden wurde, als unerträglich.

Dass sich einschlägig aktenkundige Männer, die unter Aufsicht der Justiz stehen, überhaupt zu solchen Verbrechen wie der Vergewaltigung eines Jungen gegen Geld verabreden konnten, ist schwer begreiflich. Ebenso schwer begreiflich ist, dass ein vom Jugendamt als gefährdet eingestuftes und in Obhut genommenes Kind von Gerichten wieder zur Mutter zurückgeschickt wurde, obwohl diese in Kontakt mit einem als gefährlich geltenden Mann stand und gegen Auflagen vorgegangen ist, die das Kind schützen sollten.

Wie die Staatsanwaltschaft Freiburg am Freitag der SZ bestätigte, ist mittlerweile eine Strafanzeige gegen die an alten Verfahren gegen Christian L. beteiligten Richter eingegangen. Vorwurf: Rechtsbeugung.

Solche Anzeigen sind zunächst einmal nicht mehr als ein Indiz für die öffentliche Empörung in einem derartigen Fall. Christian L. wird vorgeworfen, den neunjährigen Sohn seiner Lebensgefährtin Berrin T. mit deren Billigung missbraucht zu haben; gemeinsam hätten die beiden das Kind im Internet für Missbrauchstaten - Vergewaltigungen - verkauft. Der Vermieter ihrer Wohnung in Staufen wunderte sich, woher das arbeitslose Paar so viel Geld hatte. Die beiden und weitere sechs Männer sitzen in Untersuchungshaft. Jenseits der Strafverfahren hat nun eine Aufarbeitung des Verhaltens von Justiz und Jugendamt begonnen. Trägt auch der Staat eine Schuld?

Eine Richterin hatte Christian L. im Jahr 2010 am Landgericht Freiburg zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt wegen sexuellen Missbrauchs in 23 Fällen, Opfer war eine 13-Jährige. Von einer Sicherungsverwahrung sah die Richterin ab. Die Sicherungsverwahrung ist ein scharfes Schwert der Justiz und wird verhängt, wenn das Gericht von einer ganz besonderen Gefährlichkeit des Täters ausgeht. Denn es handelt sich streng genommen um eine Strafe für Taten, die in der Zukunft liegen. Allerdings ist in jüngster Zeit gerade bei Sexualdelikten, durch Gesetzesänderungen und durch rechtliche Praxis, die Sicherungsverwahrung erheblich ausgeweitet worden.

Das Jugendamt nahm den Jungen in Obhut - aber nur kurz

Nur zufällig entschied dieselbe Richterin im Juli 2017 an der Familienkammer des Oberlandesgerichts Karlsruhe über die Frage, ob Berrin T. ihren Sohn behalten darf. Diese lebte mittlerweile mit Christian L. zusammen, obwohl es dem Mann verboten war, mit Minderjährigen in Kontakt zu treten. Deshalb hatte das Jugendamt das Kind in Obhut genommen, zunächst mit Zustimmung der Mutter. Die widersprach kurz darauf dieser Maßnahme, weshalb sich zunächst das Familiengericht in Freiburg der Sache annahm. Dort wurde die Verantwortung, dass L. sich dem Jungen nicht mehr nähern dürfe, der Mutter auferlegt: Ihr sei der Schutz ihres Kindes zuzutrauen. Außerdem sollte sie Hilfe annehmen, psychologisch und bei der Erziehung des Sohnes, der wieder zu ihr zurückdurfte - wie man heute weiß: musste.

Weil sie sich auch gegen einen Teil dieser Auflagen zur Wehr setzte, landete der Fall schließlich in Karlsruhe, in der Familienkammer des Oberlandesgerichts (OLG), in der inzwischen die ehemalige Richterin aus Freiburg arbeitet. Obwohl die Kooperation der Mutter offenkundig nicht mehr voll gegeben war, bestätigte das OLG, dass der Junge bei ihr bleiben sollte. Angehört wurde das Kind selbst nicht. Einige Auflagen des Familiengerichts wurden Berrin T.

sogar erlassen. Auch wenn zu dem Zeitpunkt niemand ahnte, dass die Mutter aktiv in den laut Staatsanwaltschaft seit 2015 laufenden Missbrauch ihres Sohnes involviert war: Hätte man der Frau, die den zum Schutz ihres Kindes gedachten Maßnahmen mehrmals widersprochen hat, vertrauen dürfen?

Ein mutmaßlicher Freier hatte Tötungsfantasien

Zumal, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag sagte und damit Informationen von Spiegel TV bestätigte, im Mai 2017 erneut Anklage gegen Christian L. wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials erhoben wurde. Die Behörden wussten also offenbar, dass der Mann an der Seite von Berrin T. nach wie vor aktiv war. Zum Prozess sei es aber nicht gekommen, genauso wie L. auch eine erneute viermonatige Haftstrafe wegen Bruchs des Kontaktverbots nicht antreten musste,weil er Rechtsmittel einlegte. Erst durch einen anonymen Hinweis kam die Polizei auf die Spur des Paares. Im September 2017 wurden Berrin T. und Christian L. in der Nähe von Staufen verhaftet. Doch die Nachricht wurde geheim gehalten, bis die Ermittler weitere Männer, die sich an dem Missbrauch beteiligt hatten oder beteiligen wollten identifizieren und festnehmen konnten. Einen von ihnen hatte Christian L. während seiner Haft kennengelernt: Markus K., 41, saß von 2009 bis 2013 im Gefängnis, weil er in einem Maisfeld ein zehnjähriges Kind missbraucht hatte. Wie bei L. hatte das zuständige Gericht danach Führungsaufsicht angeordnet. Wie L. konnte sich aber auch Markus K. weiter in gewohnten Kreisen bewegen.

Noch krasser ist die Vorgeschichte eines mutmaßlichen Freiers aus Schleswig-Holstein. Daniel V., 43, ist von einem Spezialeinsatzkommando der Polizei festgenommen worden und, so die Ermittler, nur so daran gehindert worden, in den Breisgau zu reisen und dort den Jungen aus Staufen zu missbrauchen. Er hatte laut Behörden Fesselmaterial dabei und "Tötungsfantasien im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch" geäußert. Nicht zum ersten Mal: 2010 war V. zunächst zu elf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden, weil er sich in einem Internet-Chat zum Missbrauch und zur Tötung eines Kindes verabredet hatte. Das Gericht war sicher, dass das auch geschehen wäre, hätte man V. nicht vorher gefasst. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber auf, weil es den Chatroom-Deal milder bewertete. In einem neuen Verfahren bekam V. nur fünf Jahre und acht Monate Haft - ohne Sicherungsverwahrung. So musste er nun wohl ein zweites Mal an der möglichen Tötung eines Kindes gehindert werden.

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Quelle:
SZ vom 20.01.2018
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