Kriminalität - Karlsruhe:Verurteilung wegen Mordes in Moerser Bordell rechtskräftig

Baden-Württemberg
Auf einer Richterbank im Landgericht liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Kleve (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die lebenslange Freiheitsstrafe für einen Mann wegen eines Messerangriffs auf Frauen in einem Bordell in Moers bestätigt. Die Revision des Angeklagten sei zurückgewiesen worden, teilte das Landgericht Kleve am Donnerstag mit. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Der Mann war in Kleve wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem stellten die Richter eine besondere Schwere der Schuld fest. Er hatte bei der Tat im April 2019 eine 38-Jährige getötet, die in dem Bordell arbeitete. Das andere Opfer war seine Ex-Freundin, die bei der Frau saß. Ihr fügte er schwere Schnitte kreuz und quer im Gesicht zu.

Laut Urteil hatte sich der Rumäne an seiner früheren Lebensgefährtin rächen wollen, weil sie sich nach wiederholten Gewalttätigkeiten von ihm getrennt hatte. Zunächst attackierte er ihre Freundin, "weil er davon ausging, dass sie der von ihm beabsichtigten Misshandlung seiner Ex-Freundin nicht tatenlos zusehen, sondern ihr helfen würde". Die Frau konnte noch in einen benachbarten Imbiss flüchten, starb aber bald darauf an den großen Blutverlusten.

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