Kriminalität - Kandel:Bürgermeister von Kandel: Sorge um Jahrestag von Bluttat

Kandel (dpa/lrs) - Der Bürgermeister der pfälzischen Gemeinde Kandel blickt mit Sorge dem Jahrestag des tödlichen Messerangriffs auf die 15-jährige Mia an diesem Donnerstag (27. Dezember) entgegen. "Die rechte Szene instrumentalisiert diese schreckliche Gewalttat von Anfang an und terrorisiert mit ihren Kundgebungen den ganzen Ort", sagte Volker Poß (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Auch der Handel im Ort leide unter den Demonstrationen, viele Käufer blieben weg.

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Kandel (dpa/lrs) - Der Bürgermeister der pfälzischen Gemeinde Kandel blickt mit Sorge dem Jahrestag des tödlichen Messerangriffs auf die 15-jährige Mia an diesem Donnerstag (27. Dezember) entgegen. "Die rechte Szene instrumentalisiert diese schreckliche Gewalttat von Anfang an und terrorisiert mit ihren Kundgebungen den ganzen Ort", sagte Volker Poß (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Auch der Handel im Ort leide unter den Demonstrationen, viele Käufer blieben weg.

Poß kritisierte besonders, dass bei den Kundgebungen immer wieder hervorgehoben werde, dass der Täter aus Afghanistan stamme. "Über das Opfer und die Eltern wird nicht gesprochen. Der eigentliche Schmerz spielt für diese Demonstranten keine Rolle." Seit der Tat erhalte er massive anonyme Vorwürfe, er habe mit seiner Integrationspolitik die Tat mit ermöglicht. "Schmähungen und Diffamierungen kann ich wegstecken. Aber Drohungen bringen einen zum Nachdenken", sagte Poß.

Im Unterschied zu den vergangenen Monaten sei am Jahrestag bisher nur eine Kundgebung angemeldet. Zuletzt waren immer wieder Vertreter der rechten und der linken Szene durch Kandel marschiert. "Die gemäßigten Bündnisse haben signalisiert, dass sie aus Pietätsgründen und Respekt am 27. nicht auf die Straße gehen wollen", sagte der Bürgermeister.

Das Landgericht Landau hatte den Angeklagten Abdul D. im September wegen Mordes und Körperverletzung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der wohl aus Afghanistan stammende Flüchtling seine Ex-Freundin Mia erstochen hatte. Da er zum Tatzeitpunkt möglicherweise minderjährig war, erging das Urteil nach Jugendstrafrecht. Das Urteil ist rechtskräftig.

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