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Kriminalität - Kaiserslautern:"Er wählte das Wort eiskalt": Polizistenmord-Prozess

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Kaiserslautern (dpa) - Mit zwei Vernehmungsbeamten im Zeugenstand ist der Mordprozess um tödliche Schüsse auf zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel in der Pfalz fortgesetzt worden. Im Mittelpunkt stand am Donnerstag die Tatversion des Nebenangeklagten - er soll Ende Januar mit einem Komplizen bei der Jagdwilderei ertappt worden sein. Bei der nächtlichen Fahrzeugkontrolle starben damals eine Polizeianwärterin (24) und ein Polizeikommissar (29) durch Kopfschüsse.

Der Nebenangeklagten schweigt im Prozess vor dem Landgericht Kaiserslautern. Allerdings habe der 33-Jährige nach der Festnahme zur Tat ausgesagt, sagte ein Polizeioberkommissar am elften Verhandlungstag. Der Mann habe zunächst alles abgestritten und nur gesagt, er "habe niemandem etwas getan", schilderte er die Vernehmung. Nach einigen Vorhaltungen sei aber "das Eis gebrochen". Der Mann habe sich zunächst geweigert, den Namen des Hauptangeklagten zu nennen. "Wir haben ihm abgenommen, dass er Angst vor ihm hat." Schließlich habe der 33-Jährige den Namen genannt und gesagt, dieser habe die beiden Polizisten erschossen.

Ein weiterer Polizist, der bei der damaligen Vernehmung dabei war, sagte ebenfalls, der Nebenangeklagte habe zunächst alles abgestritten. "Erst als wir ihn mit Erkenntnissen konfrontierten, ist er eingeschwenkt." Der Nebenangeklagte habe spürbar Angst vor seinem damaligen Komplizen gehabt. "Er wählte das Wort eiskalt."

Auch der elfte Verhandlungstag fand in einem voll besetzten Saal statt. Das Interesse bei Besucherinnen und Besuchern ist seit Beginn des Prozesses Ende Juni groß. Die Verhandlung wird am Freitag (9.00 Uhr) fortgesetzt. Bisher sind Termine bis Ende November angesetzt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten vor, die Polizistin und ihren Kollegen mit Gewehrschüssen in den Kopf ermordet zu haben, um Jagdwilderei zu verdecken. Der 39-Jährige streitet das ab.

Die Gewalttat an einer abgelegenen Kreisstraße in der Westpfalz sorgte bundesweit für Entsetzen. Dem Nebenangeklagten wirft die Anklagebehörde versuchte Strafvereitelung vor. Er soll zwar beim Spurenverwischen geholfen, aber nicht geschossen haben.

Die beiden Angeklagten waren den Ermittlungen zufolge häufig zusammen auf Jagdwilderei gewesen. Sie waren wenige Stunden nach der Tat im Saarland festgenommen worden.

© dpa-infocom, dpa:220811-99-354265/3

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