Kriminalität in Hamburg: Geisel in Barmbek gelingt Flucht

Stacheldraht vor den Fenstern, ein schalldichter Raum, Lebensmittel auf Vorrat: In Hamburg soll ein schwer bewaffneter Mann versucht haben, eine junge Frau in einer Wohnung als Geisel zu halten. Ist ein zweiter Fall Kampusch verhindert worden?

Ein schwer bewaffneter 30-Jähriger hat in Hamburg-Barmbek eine vier Jahre jüngere Frau als Geisel genommen. Offenbar sollte sie in seiner Wohnung über einen längeren Zeitraum gefangen gehalten werden, wie die Polizei am Samstag mitteilte. Ihr gelang aber nach kurzer Zeit am Freitagabend die Flucht. Der 30-Jährige hatte zuvor seine Wohnung für die Geiselnahme präpariert. Unter anderem war sie mit Stacheldraht gesichert.

Bewaffneter 30-Jaehriger hielt Frau in seiner Wohnung gefangen

Hamburg-Barmbek: Ein bewaffneter 30-Jähriger hielt eine Frau in seiner Wohnung gefangen

(Foto: dapd)

Nach Angaben der Polizei konnte sich die 26-Jährige allerdings am Freitagabend selbst durch einen beherzten Sprung aus dem Fenster befreien. Der 30-jährige Deutsche folgte ihr. Als die von den Nachbarn alarmierte Polizei eintraf, kehrte kurze Zeit später auch der Mann zurück in seine Wohnung. Er hatte eine scharfe Handgranate und eine geladene Schusswaffe bei sich und wurde festgenommen.

Die 26-Jährige meldete sich unterdessen bei der Polizei und sagte, am frühen Freitagabend habe der ihr flüchtig bekannte Mann sie besucht und sie plötzlich mit einer Schusswaffe bedroht. Er zwang sie, mit in seine Wohnung zu kommen. Dort gelang es der Frau nach kurzer Zeit zu fliehen, obwohl die Wohnung stark gesichert war. Alle Fenster waren mit Stacheldraht umspannt und die Türen extra gesichert. Den Stacheldraht hatte die Frau zur Seite drücken und konnte so aus einem Fenster klettern können. Offenbar habe es auch einen schalldichten Raum gegeben, sagte ein Polizeisprecher. Zudem seien Lebensmittelvorräte vorhanden gewesen, die für einen langen Zeitraum gereicht hätten.

Der polizeibekannte Tatverdächtige sollte noch am Samstag dem Haftrichter wegen des Verdachts der Geiselnahme vorgeführt werden. Das Opfer blieb unverletzt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: