Kriminalität - Hof:Urteil: Brandstifter muss in Psychiatrie

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Hof (dpa/lby) - Der Brandstifter von Marktredwitz (Landkreis Wunsiedel) ist am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren samt Einweisung in eine Psychiatrie verurteilt worden. Das Landgericht Hof legte dem 38-Jährigen schwere Brandstiftung in drei Fällen und versuchte schwere Brandstiftung in einem Fall zur Last. "Ich glaube immer noch nicht, dass mein Mandant dazu in der Lage ist", sagte der Verteidiger nach der Urteilsverkündung. Sein Mandant überlege, Revision einzulegen.

Nach Ansicht des Gerichts hatte der Mann im Frühjahr 2018 versucht, mehrere Wohnhäuser in Brand zu setzen. In einigen Fällen griffen Flammen von angezündeten Gegenständen auf die Häuser über, in anderen Fällen nicht. "Wir haben keine Zweifel daran, dass Sie es waren", sagte der Richter direkt zum Angeklagten. Dessen Protest unterband er mit einer langen Liste an Indizien, die eindeutig für dessen Schuld sprechen sollen.

Noch vor Prozessbeginn habe der 38-Jährige die Taten mehrfach zugegeben und die Polizei sogar von sich aus auf Brandherde hingewiesen. "So ist er Stunden über Stunden mit der Polizei umhergelaufen und hat Täterwissen erzählt", sagte der Richter. Auch Hunde erschnüffelten seine Spur an den Tatorten.

Als weitere Indizien führte das Gericht mehrere Kleidungsstücke an: In der Nähe der brennenden Häuser sei ein T-Shirt des Mannes mit Brandspuren und dessen DNA gefunden worden. Ein anderes T-Shirt mit vermeintlichen Brandspuren habe der 38-Jährige entsorgen wollen, um seine Taten zu vertuschen. Außerdem hätten Ermittler in seiner Wohnung eine Jeans mit starkem Brandgeruch entdeckt.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte aus Wut und Frustration das Feuer gelegt habe. Das Verhältnis zu seiner Freundin sei "unbefriedigend" gewesen, außerdem habe er Ärger mit dem Vermieter gehabt. "Bestimmte Situationen enden bei ihm in Überforderung und können zu seltsamem Verhalten führen", sagte der Richter. Er wies auf das Ergebnis mehrerer Gutachter hin, die eine Intelligenzminderung festgestellt hatten.

Der Angeklagte glaubte nach Ansicht des Gerichts, dass sich niemand in den Häusern befand - weil nachts kein Licht brannte. Tatsächlich entdeckten die Bewohner die Flammen noch rechtzeitig und niemand wurde verletzt. Der Vorwurf von versuchtem Mord laut Anklageschrift sei deshalb "nicht haltbar", sagte der Richter.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft entstand bei der Brandserie ein Schaden von mehr als einer halben Million Euro. Sie hatte für eine siebeneinhalbjährige Freiheitsstrafe samt Einweisung in die Psychiatrie plädiert, der Verteidiger für Freispruch.

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