Kriminalität - Hildesheim:Geschwisterhass und Messerstich in den Rücken: Mildes Urteil

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Die Angeklagte sitzt vor Prozessbeginn in einem Gerichtssaal im Landgericht Hildesheim. Foto: Michael Matthey/dpa (Foto: dpa)

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Hildesheim (dpa/lni) - Glimpfliches Ende nach einer dramatischen Tat: Fast 15 Jahre nach einem Messerstich in den Rücken des eigenen Bruders ist eine heute 35 Jahre alte Frau zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Das Urteil erging wegen versuchten Mordes, wie der Vorsitzende Richter am Landgericht Hildesheim, Rainer de Lippe, am Dienstag sagte. Bei dem Vorwurf sei das Strafmaß ungewöhnlich, aber ungewöhnliche Fälle erforderten eine "ungewöhnliche Lösung".

"Man kann hier sehr milde sein", erklärte der Richter. Er bescheinigte der Frau einen bedingten Tötungsvorsatz, ein Messerstich in den Rücken sei zudem "quasi der Klassiker der Heimtücke". Er erklärte aber auch, eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit der damals 21-Jährigen sei nicht auszuschließen, zudem habe sie gestanden und Verantwortung für ihre Tat übernommen - und sie sei ansonsten unbestraft. Die körperlichen Verletzungen des Bruders seien verheilt. Das Gericht entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer einen Freispruch verlangt.

Im Dezember 2007 hatte die damals 21 Jahre alte Frau in Schellerten im Landkreis Hildesheim nach Überzeugung des Gerichts versucht, ihren Bruder mit einem Küchenmesser zu töten. Sie gab den Messerstich in den Rücken des damals 19 Jahre alten Opfers zum Prozessauftakt zu, erklärte aber über ihre Verteidigerin, sie habe ihn nicht töten wollen. "Sie wollten es nicht, aber Sie haben es billigend in Kauf genommen", sagte der Richter. Erst 2020 wurde der Vorfall bekannt.

Die Urteilsfindung stütze sich fast völlig auf die Aussage der 35-Jährigen, sagte der Richter. Die Aussage des Bruders, dem ein Sachverständiger narzisstische Züge bescheinigt habe, fasse man "nicht mit der Zange an". Der 34-Jährige hatte zu Prozessbeginn wegen psychischer Probleme per Video ausgesagt - unter Tränen.

Seine Schwester ließ erklären, sie habe damals im gemeinsamen Kinderzimmer geschlafen und sei aufgewacht, als ihr Bruder ihr ins Gesicht geschlagen habe. Die Eltern hätten sich nicht einmischen wollen, sie habe dann spontan ein Messer genommen und zugestochen. Danach sei sie zu einer Freundin geflüchtet. Schon in der Kindheit habe es Verletzungen und Streit gegeben - laut Gericht in einem Ausmaß, das den normalen Streit zwischen Kindern übersteigt.

In ihrem Schlusswort sagte die 35-Jährige, ihr tue leid, was passiert sei - sie wisse, damals falsch gehandelt zu haben. "Uns ist bewusst, dass Sie Angst hatten, ins Gefängnis zu müssen", sagte de Lippe. "Seien Sie froh, dass Sie diese Sache hinter sich haben."

© dpa-infocom, dpa:220919-99-823182/6

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