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Kriminalität - Hannover:Sexueller Missbrauch: Ex-Lehrer verliert Ruhegehalt

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Hannover (dpa/lni) - Ein wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verurteilter ehemaliger Berufsschullehrer muss auf sein Ruhegehalt verzichten. Das entschied das Verwaltungsgericht Hannover am Mittwoch zu einer Disziplinarklage der niedersächsischen Landesschulbehörde. Die Disziplinarkammer ging von einem besonders schweren Dienstvergehen aus. Der 67-Jährige wäre, wenn er noch aktiv wäre, als Lehrer nicht mehr tragbar. Das Urteil ist nicht rechtskräftig - wenn es rechtskräftig werde, müsste der Beamte in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden, seine Rente werde dann deutlich geringer ausfallen. (Az.: 18 A 2325/17)

Im März 2016 war der 67-Jährige, der seit Februar 2018 im Ruhestand ist, wegen sexuellen Missbrauchs von drei Schülern in 14 Fällen rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt worden. Mit der Disziplinarklage wurden dem Mann sexuell motivierte Übergriffe gegen acht weitere Schüler vorgeworfen. Diese gab der Mann am Mittwoch über seine Prozessbevollmächtigte zu. Er selbst sei aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich erschienen, hieß es.

Die Kammer ging davon aus, dass der 67-Jährige - entgegen der Aussage über seinen Anwalt - psychischen Druck auf die betroffenen Schüler ausgeübt hatte. Er habe ihnen demnach zu verstehen gegeben, Macht über sie und ihren Ausbildungserfolg zu haben. Milderungsgründe gebe es nicht.

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