Kriminalität - Hannover:Neustart im Prozess um auf Friedhof verscharrtes Mordopfer

Bielefeld
Ein Mann und eine Frau wurden vom Landgericht Hannover wegen heimtückischen Mordes verurteilt. Foto: Peter Steffen/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Hannover (dpa) - Vor knapp einem Jahr ist ein junges Paar aus Hannover wegen Mordes an einem Bielefelder verurteilt worden - ihre Beziehung halten die beiden trotz langjähriger Gefängnisstrafen aufrecht. "Wir schreiben uns regelmäßig", sagte die 27-jährige Angeklagte im Landgericht Hannover. In dem am Montag gestarteten Revisionsprozess müssen die Richter das Strafmaß neu festlegen. Die Verurteilung wegen Mordes sowie die Unterbringung des 25 Jahre alten Angeklagten in der Psychiatrie bleiben bestehen.

Unstrittig ist, dass der heute 25-Jährige im April 2020 den Ex-Freund seiner Partnerin mit einem japanischen Kampfschwert ermordete. Mehr als 100 Mal stach er in seiner Wohnung auf sein Opfer ein. Mit den Zugangsdaten seiner Freundin hatte er den 28-Jährigen über ein Dating-Portal nach Hannover gelockt, dort holte die Frau den arglosen Mann an der Straßenbahn ab. Sie hatte ihn zuvor auf Drängen ihres neuen Partners wegen Vergewaltigung angezeigt. Als dieses Verfahren eingestellt wurde, steigerte sich der neue Freund in Hass- und Rachegefühle hinein, wie die Richter im ersten Prozess feststellten. Nach dem Mord verscharrten beide die zerstückelte Leiche in einem frisch eingeebneten Grab, wo sie Gärtner entdeckten.

Ihre Mandantin habe ihren Freund nur zum Friedhof begleitet und geschaut, dass niemand das Ganze beobachtet, sagte die Verteidigerin der 27-Jährigen. Die Frau hatte eine neunjährige, der Mann eine 14-jährige Freiheitsstrafe erhalten. Beide wurden als vermindert schuldfähig eingestuft, weil sie eine autistische Störung haben. Beide hatten gesetzliche Betreuer. Der 25-Jährige schwieg im Gerichtssaal. Der psychiatrische Gutachter bescheinigte dem Mann nach einem langen Gespräch gute kognitive Fähigkeiten, jedoch könne er sich nur schlecht ins Denken und Fühlen von anderen hineinversetzen.

© dpa-infocom, dpa:220123-99-820960/3

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