Kriminalität - Hamburg:Bankräuber nutzt letztes Wort zur Verlesung alter Akten

Hamburg (dpa/lno) - Im Prozess gegen einen Bankräuber vor dem Hamburger Landgericht hat der 71-Jährige einen dritten Verhandlungstag für sein letztes Wort genutzt. Der Angeklagte stellte am Freitag einen Antrag, in dem er die Erlaubnis zur vollständigen Verlesung zweier Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus den 90er Jahren forderte. Nach einer Beratung der Strafkammer erklärte die Vorsitzende Richterin: "Verlesen Sie, was Sie verlesen wollen!" Der 71-Jährige arbeitete sich anschließend Seite um Seite durch die jahrzehntealte Akten. Das Karlsruher Gericht hatte ihm damals in zwei Beschwerden gegen Disziplinarmaßnahmen im bayerischen Gefängnis von Straubing Recht gegeben. Die aktuelle Anklage spielte bei den stundenlangen Ausführungen nur am Rande eine Rolle.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hamburg (dpa/lno) - Im Prozess gegen einen Bankräuber vor dem Hamburger Landgericht hat der 71-Jährige einen dritten Verhandlungstag für sein letztes Wort genutzt. Der Angeklagte stellte am Freitag einen Antrag, in dem er die Erlaubnis zur vollständigen Verlesung zweier Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus den 90er Jahren forderte. Nach einer Beratung der Strafkammer erklärte die Vorsitzende Richterin: "Verlesen Sie, was Sie verlesen wollen!" Der 71-Jährige arbeitete sich anschließend Seite um Seite durch die jahrzehntealte Akten. Das Karlsruher Gericht hatte ihm damals in zwei Beschwerden gegen Disziplinarmaßnahmen im bayerischen Gefängnis von Straubing Recht gegeben. Die aktuelle Anklage spielte bei den stundenlangen Ausführungen nur am Rande eine Rolle.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem bis zu seiner Verhaftung in Kiel wohnenden Deutschen schweren Raub und versuchten Mord vor. Ihm werden drei Banküberfälle zwischen 2011 und 2019 mit insgesamt etwa 25 000 Euro Beute zur Last gelegt. Zudem hatte er bei einem der Überfälle einem Bankmitarbeiter in den Bauch geschossen. Der damals 45-Jährige überlebte nur dank einer Notoperation. Der Angeklagte hat die Taten gestanden, eine Tötungsabsicht aber bestritten. Der Staatsanwalt hat eine Haftstrafe von zwölf Jahren und zehn Monaten gefordert und anschließende Sicherungsverwahrung beantragt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: