Süddeutsche Zeitung

Kriminalität:Gutachterin: Hussein K. ist 25 Jahre alt

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Der nach dem Mord an einer Studentin in Freiburg angeklagte Flüchtling Hussein K. ist wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge älter als 21 Jahre. Die Analyse eines Eckzahnes des Angeklagten habe ergeben, dass Hussein K. 25 Jahre alt ist, sagte die Wissenschaftlerin Ursula Wittwer-Backofen vor dem Landgericht Freiburg. Auch ein zweites Gutachten des Rechtsmediziners Andreas Schmeling kam zu dem Schluss, dass K. etwa 22 oder 23 Jahre alt sei.

Folgt das Gericht diesen Einschätzungen, würde für den vor der Jugendkammer Angeklagten Erwachsenenstrafrecht gelten. Ihm droht dann eine lebenslange Haft. Ein Urteil soll im kommenden Jahr gesprochen werden.

Hussein K. kam im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland und galt als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling. Ihm werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober vergangenen Jahres in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam.

Er selbst hatte behauptet, zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen zu sein. Zum Prozessauftakt Anfang September gab er jedoch zu, gelogen zu haben und älter zu sein. Ein konkretes Alter nannte er nicht. Die Staatsanwaltschaft hält K. angesichts von zwei Altersgutachten für mindestens 22 Jahre alt.

Wittwer-Backofen und eine weitere Wissenschaftlerin hatten einen Eckzahn des Angeklagten untersucht. Dieser war ihm von einem Zahnarzt bei einem Routineeingriff gezogen worden. Hussein K. hatte den Zahn zu Hause aufbewahrt, dort hatte ihn die Polizei gefunden.

Der Gutachterin zufolge lasse sich aufgrund von Jahresringen in der Zahnwurzel das Alter errechnen. Die angewandte Methode, den Zahn zu untersuchen, gelte als sicher und bringe klare Ergebnisse. Die zur Altersdiagnostik häufiger verwendeten Röntgenuntersuchungen etwa der Handwurzelknochen gelten dagegen als vergleichsweise unsicher. Oberstaatsanwalt Eckart Berger hatte die Zahnuntersuchung daher als wesentliches Beweismittel in der offenen Altersfrage genannt.

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