Kriminalität - Gießen:Haftstrafen für Misshandlung vermeintlicher Verschwörer

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Gießen (dpa/lhe) - Im Drogenwahn vermutete er ein Komplott gegen sich und reagierte mit Gewalt: Für die Geiselnahme und Misshandlung mehrerer Männer ist ein 35-Jähriger zu acht Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Gießen sprach ihn am Freitag schuldig, mit brutalen Mitteln versucht zu haben, von den Opfern Informationen über die vermeintliche Verschwörung zu erpressen. Fünf Mittäter erhielten Haft- oder Bewährungsstrafen. Der Vorsitzende Richter sprach von "Folter". Die Opfer seien "zerschunden" worden. Der Prozess gegen die sechs Angeklagten hatte im Mai begonnen und fand unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt. (Az.: 2 KLs 599 Js 41013/18).

Der 35-Jährige war laut Gericht die zentrale Figur bei den Vorfällen an zwei Abenden im November 2018 in Gießen. Dieser hatte früher eine führende Rolle bei der inzwischen aufgelösten rockerähnlichen Gruppe Bahoz in der mittelhessischen Stadt inne. Die weiteren Angeklagten waren laut Gericht entweder Mitglieder oder gehörten zum Umfeld. Sie sollen bei den Taten unterschiedliche Rollen inne gehabt haben.

Die Angeklagten hielten demnach die Männer stundenlang fest und schlugen sie, auch mit Bambusstangen und einer Rohrzange. Einem Mann wurde ins Bein geschossen. Weitere Opfer erhielten Hammerschläge auf die Hände, um diese zu zertrümmern und auf Dauer unbrauchbar zu machen - was die Täter allerdings nicht schafften. Die Verletzungen der Opfer waren gleichwohl erheblich und reichten von der Schusswunde im Bein über einen Nasenbeinbruch bis hin zu üblen Prellungen.

Das Gericht ging davon aus, dass der Hauptangeklagte durch exzessiven Kokainkonsum und eine beginnende Psychose zur Tatzeit in eine "Wahnstimmung" geraten war und deshalb das Komplott gegen sich vermutet hatte. Er habe sich mit den Taten gegen die vermeintliche Gefahr wehren wollen. Dabei habe er aber verkannt, dass es keine Bedrohung gegeben habe und Folter kein "taugliches Mittel ist, die Wahrheit herauszufinden", so der Vorsitzende.

Das Gericht ging von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit bei dem Hauptangeklagten aus und ordnete dessen Unterbringung in einer Entziehungsklinik an - nach einer gewissen Zeit im Gefängnis. Die Richter erkannten unter anderem auf Geiselnahme und gefährliche sowie versuchte schwere Körperverletzung. Für manchen Anklagepunkt gab es auch Freispruch.

Die Mitangeklagten wurden teilweise nur wegen Beihilfe verurteilt: zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie vier Jahren und vier Monaten und Bewährungsstrafen. Die Angeklagten waren teils geständig.

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