Kriminalität - Gießen:Munition für Soldat Franco A.: Freund gesteht Aufbewahrung

Gießen (dpa/lhe) - Bundeswehr-Munition im Schrank: Ein 27-Jähriger hat vor dem Landgericht Gießen gestanden, Patronen und Sprengkörper verwahrt zu haben - als Gefallen für seinen Freund, den unter Terrorverdacht stehenden Soldaten Franco A. Er habe sich nichts dabei gedacht und auch nicht konkret nach den Gründen für die Bitte gefragt, sagte der Angeklagte zu Beginn des Prozesses am Freitag. "Ich habe ihn als Sammler von Militärgegenständen wahrgenommen."

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Gießen (dpa/lhe) - Bundeswehr-Munition im Schrank: Ein 27-Jähriger hat vor dem Landgericht Gießen gestanden, Patronen und Sprengkörper verwahrt zu haben - als Gefallen für seinen Freund, den unter Terrorverdacht stehenden Soldaten Franco A. Er habe sich nichts dabei gedacht und auch nicht konkret nach den Gründen für die Bitte gefragt, sagte der Angeklagte zu Beginn des Prozesses am Freitag. "Ich habe ihn als Sammler von Militärgegenständen wahrgenommen."

Die Bundesanwaltschaft hält Franco A. für terrorverdächtig. Er soll aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus Anschläge geplant haben. Im Fall des 27-Jährigen geht es unter anderem um Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz. Der Mann hatte laut Anklage von A. im April 2017 in Offenbach Kisten mit mehr als 1000 Patronen sowie mehreren Sprengkörpern wie Nebelhandgranaten übernommen und im Schrank in seinem Studentenwohnheim in Friedberg (Wetteraukreis) verstaut.

Der Angeklagte habe gewusst, so der Vorwurf, dass die Gegenstände zum größten Teil aus Bundeswehrbeständen entwendet worden seien. Er habe sich keine Gedanken darüber gemacht, ob sein Freund diese haben dürfe, sagte der 27-Jährige. "Es war einfach da." Von möglichen Anschlagsplänen haber er nichts gewusst. Nach seinen Worten tat er Franco A. den Gefallen aus Mitleid. Dieser war kurz zuvor ins Visier der Ermittler geraten.

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass Franco A. Politiker und andere Menschen töten wollte, die sich für Flüchtlinge einsetzten. Die Öffentlichkeit sollte demnach diese Taten für radikal-islamische Anschläge eines Asylbewerbers halten - A. hatte sich als syrischer Flüchtling registrieren lassen.

Eine rechtsextreme Gesinnung wies sein Freund vor Gericht von sich: "Ich denke, dass ich weltoffen bin", sagte der 27-Jährige. Allerdings gibt es diverse Chatnachrichten von ihm, die laut dem Vorsitzenden Richter "sicherlich als rassistisch und rechtsextrem" bezeichnet werden können. Das räumte der Angeklagte sogar ein, betonte aber: Im "richtigen Leben" sei er nicht so. Das Gericht hakte mehrfach nach und hielt dem Angeklagten seine Äußerungen vor.

Franco A. tritt in dem Gießener Verfahren nicht als Zeuge auf - er nutzt sein Aussageverweigerungsrecht. Zum Prozessauftakt war er allerdings kurz anwesend, verließ dann aber den Saal. Wann und wo gegen ihn verhandelt wird, ist noch offen: Derzeit prüft der Bundesgerichtshof (BGH), ob A. wegen Terrorverdachts der Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt gemacht werden kann. Das OLG hatte das abgelehnt mit Verweis auf keinen hinreichenden Verdacht. Die Bundesanwaltschaft legte daraufhin Beschwerde beim BGH ein. Der Prozess in Gießen wird am Montag fortgesetzt.

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