Kriminalität - Gera:Mordprozess: Angeklagter nicht eindeutig wiedererkannt

Bayern
Das Justizzentrum Gera. Foto: Jan Woitas/zb/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Gera (dpa/th) - Nach dem gewaltsamen Tod eines 68-Jährigen in Rudolstadt hat der Sohn des Opfers den Todesfahrer vor Gericht nicht eindeutig identifizieren können. "Der Fahrer hatte eine große Sonnenbrille und ein Allerweltsgesicht", sagte er am Dienstag am Landgericht Gera. Er habe "vom Typ her" dem Mann ähnlich gesehen, der ihn damals um 14 500 Euro bei einem fingierten Autokauf geprellt habe. Den mutmaßlichen Betrüger identifizierte er als den Älteren der beiden Angeklagten. Er will ihn aber unter einem anderen Namen gekannt haben.

Angeklagt sind zwei Brüder aus Nürnberg. Dem Jüngeren wird Mord vorgeworfen. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat er im Mai 2017 den Fluchtwagen gefahren. Der geprellte Autokäufer und sein Vater hatten die mutmaßlichen Betrüger stoppen wollen, sich ihnen entgegengestellt und an der Motorhaube des Fluchtwagens festgehalten. Daraufhin soll der heute 20-Jährige Gas gegeben und durch aggressive Fahrmanöver versucht haben, die beiden Männer abzuschütteln. Der Senior stürzte, erlitt einen Schädelbruch und starb wenige Tage später an den Folgen seiner schweren Verletzungen.

Gemeinsam mit seinem älteren Bruder wird dem 20 Jahre alten Deutschen zudem gemeinschaftlicher Betrug vorgeworfen. Ein dritter Beteiligter ist den Ermittlern laut Staatsanwaltschaft namentlich bekannt, konnte aber bisher nicht gefasst werden. Die beiden Brüder haben im vorige Woche begonnenen Prozess bisher zu den Vorwürfen geschwiegen.

Nach der Tat habe ihn der ältere Angeklagte mehrfach angerufen und angeboten, dass Geld zurückzugegeben - wenn er im Gegenzug auf eine Anzeige verzichte, berichtete der Zeuge. Er war ebenfalls verletzt worden und leidet nach eigener Aussage seither an Angststörungen.

In den Gerichtssaal gebeten wurde der Zeuge am Dienstag erst rund eineinhalb Stunden nach dem planmäßigen Beginn der Verhandlung. Zuvor haben Verteidiger der Angeklagten Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter der Strafkammer gestellt. Sie sehen ihn unter anderem wegen der hohen Sicherheitsvorkehrungen - Zuschauer und auch die Rechtsanwälte werden vor Betreten des Gerichtssaals kontrolliert und müssen ihre Handys abgeben - als voreingenommen. Einer der Verteidiger bezeichnete die Durchsuchungen als "entwürdigend". Zudem wurde moniert, dass die Angeklagten trotz mehrerer Wachtmeister im Saal während der Verhandlung Fußfesseln tragen müssen. Über den Antrag haben nun andere Richter zu entscheiden.

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