Kriminalität - Gera:Bewährungsstrafe nach Jagdschuss auf Mädchen

Deutschland
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa (Foto: dpa)

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Gera (dpa/th) - Weil er ein damals sechsjähriges Mädchen mit einem Schuss schwer verletzt hat, ist ein Jäger zu einem Jahr und drei Monaten Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Das Amtsgericht Gera sah es als erwiesen an, dass der 34-Jährige bei einer Erntejagd in Großsaara 2018 einen Schuss abgegeben hat und dieser das Mädchen getroffen und verletzt hat, wie der Vorsitzende Richter am Mittwoch klar machte. Der Mann habe nicht sichergestellt, dass die Kugel in eine Richtung fliegt, in der niemand verletzt wird. Es sei auch ausgeschlossen, dass jemand anderes mit dem Gewehr des Angeklagten geschossen hat.

Der Mann muss zudem 30 000 Euro Schmerzensgeld an die Familie des Mädchens zahlen, das noch immer an den Folgen der Verletzungen leidet. Weiterhin darf er vier Monate nicht zur Jagd und in der Zeit seinen Jagdschein abgeben.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung gefordert. Der Mann habe mögliche Verletzungen durch den Schuss billigend in Kauf genommen, argumentierte die Staatsanwältin. Die Verteidigung forderte hingegen einen Freispruch für den 34-Jährigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:211117-99-37120/3

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