Kriminalität - Frankfurt am Main:Korruption: Hohe Haftstrafe für Ex-Top-Juristen gefordert

Kriminalität - Frankfurt am Main: Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. Foto: Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. Foto: Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Korruptionsprozess gegen einen ehemaligen Frankfurter Top-Juristen hat die Staatsanwaltschaft siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Der frühere Oberstaatsanwalt habe dem Land Hessen und der Justiz einen erheblichen Schaden zugefügt, erklärten Vertreter der Anklage am Freitag in ihrem rund vierstündigen Plädoyer vor dem Landgericht. Der 55-Jährige habe sich der Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung schuldig gemacht.

Vor Gericht steht der frühere Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen und Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Alexander B.. Der Jurist galt bundesweit als Koryphäe im Kampf gegen Abrechnungsbetrug.

Der 55-Jährige soll sich laut Staatsanwaltschaft bei der Vergabe von Gutachten bereichert und Schmiergelder kassiert haben. Er hat in dem seit Mitte Januar laufenden Prozess die Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung gestanden, den Vorwurf der Untreue aber zurückgewiesen. Die Steuerschuld hat er nachgezahlt. Er befindet sich in Untersuchungshaft.

Mitangeklagt ist ein Unternehmer, der mit dem ehemaligen Oberstaatsanwalt - einem engen Freund seit Schulzeiten - im Jahr 2005 gemeinsam eine Firma gründete, die Sachverständige für die Justiz vermittelte. An den Gewinnen ließ sich der angeklagte Jurist beteiligen, wie er gestanden hat. Zunächst erhielt er 30 Prozent, später 60 Prozent. Die hessische Justiz zahlte nach Angaben der Anklage insgesamt rund 12,5 Millionen Euro an die Firma, die dafür Gutachten fertigte. Für den Unternehmer forderte die Staatsanwaltschaft dreieinhalb Jahre Haft.

Alexander B. erhielt auch von einer weiteren Firma Geld im Gegenzug zur Vergabe von Aufträgen. Mit dem Schmiergeld unterstützte er laut Staatsanwaltschaft seine Lebensgefährtin sowie deren Kinder und kaufte Eigentumswohnungen, Möbel, Kleidung und Uhren. 2020 wurde er festgenommen. Die Staatsanwaltschaft nannte die Summe von mehr als einer halben Million Euro, die von B. eingezogen werden solle.

Am nächsten Verhandlungstermin kommenden Mittwoch sollen die Verteidiger plädieren. Das Urteil könnte dann kommenden Freitag verkündet werden.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, sie gehe im Fall von Alexander B. von Taten in besonders schwerem Fall aus. Er sei mit einem "erheblichen Maß an krimineller Energie und reichlich Chuzpe" vorgegangen, sagte Oberstaatsanwalt Michael Loer. So habe er sich als Pressesprecher und auf Vorträgen zur Korruptionsbekämpfung geäußert. Derweil habe er das eingenommene Schmiergeld in seinem Büro verwahrt und damit für eine seltene physische Nähe zwischen Schmiergeld und Amtstätigkeit gesorgt. B. habe neben dem hohen materiellen Schaden einen erheblichen Vertrauensverlust in die Integrität von Beamten verursacht.

Loer kritisierte auch die damals fehlenden Kontrollen innerhalb der Justiz. Man frage sich, warum sich nicht einmal ein Mitarbeiter von B. gewundert habe. Inzwischen gilt nach Angaben der Staatsanwaltschaft das Vier-Augen-Prinzip bei der Vergabe von Gutachten.

© dpa-infocom, dpa:230504-99-562076/4

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