Kriminalität - Erfurt:Lange Haftstrafe und Freispruch: Plädoyers in Drogenprozess

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Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zu einem Gericht zu sehen. Foto: Oliver Berg/dpa/Illustration (Foto: dpa)

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Erfurt (dpa/th) - Rund 30 Kilogramm Amphetamin und auch Waffen soll ein Mann aus Erfurt in der Wohnung seiner Freundin gelagert haben. Im Prozess gegen ihn am Montag haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung mit ihren Plädoyers unterschiedlichste Forderungen vertreten (Az.: 8 KLs 820 Js 4107/20). Die Staatsanwältin plädierte auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren. Sie wirft dem 37-Jährigen unter anderem bewaffneten Handel mit Drogen in nicht geringer Menge vor. Der Angeklagte sei tief verwurzelt in der Betäubungsmittelszene, sagte die Staatsanwältin vor dem Landgericht Erfurt. Er soll gefährliche Drogen in extrem hoher Menge erworben haben, um sie gewinnbringend weiter zu verkaufen, und habe dabei eine hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt.

Nach Darstellung der Staatsanwältin hat der Angeklagte im Februar vergangenen Jahres 27 Kilogramm Amphetamin gekauft und diese in der Wohnung seiner Freundin in Weimar gelagert. Als wenige Tage später Polizisten die Wohnung durchsuchten, soll der Mann bereits vier Kilo der Drogen verkauft haben. Die Beamten fanden in der Wohnung neben 23 Kilogramm Amphetamin demnach auch verschiedene Waffen. Zur Durchsuchung sei es aufgrund glaubwürdiger anonymer Hinweise gekommen, sagte die Staatsanwältin.

Die Verteidigerin beantragte dagegen, ihren Mandanten freizusprechen. Sollte er dennoch verurteilt werden, sollte die Freiheitsstrafe nicht höher als vier Jahre ausfallen, und es sei die Unterbringung des alkoholabhängigen Mannes in einer Entziehungsanstalt anzuordnen. Sie argumentierte unter anderem, dass die Durchsuchungen rechtswidrig gewesen seien. Anonyme Hinweise allein reichten nicht aus, um eine solche Maßnahme zu rechtfertigen.

Vor den Plädoyers kam noch ein Zeuge zu Wort, der erklärte, seit Jahren mit dem Angeklagten befreundet gewesen zu sein, von seinen mutmaßlichen Drogengeschäften aber nichts gewusst zu haben. "Ich habe nie gesehen, dass er Drogen verkauft hat und glaube auch nicht, dass er das gemacht hat." Wohl aber habe sein Freund viel getrunken und auch Marihuana geraucht.

Ein Sachverständiger für Psychiatrie erklärte, dass nach den ihm bekannten Daten, der Angeklagte als alkoholabhängig eingestuft werden könne. Dass der Angeklagte den ihm vorgeworfenen Drogenkauf im Rausch habe vorbereiten und durchführen können, halte er aber für unwahrscheinlich und sehe in diesem Zusammenhang keine verminderte Schuldfähigkeit. Auch halte er es für wenig erfolgversprechend, den Mann in einer Entziehungsanstalt unterzubringen.

Am Freitag soll der Prozess fortgesetzt werden. Dann könnte auch ein Urteil fallen.

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