Kriminalität - Düsseldorf:Familienminister gegen Bewährungsstrafe im Lügde-Fall

Düsseldorf (dpa/lni) - Das erste Urteil mit Bewährungsstrafe im Missbrauchsfall Lügde zeigt aus Sicht des nordrhein-westfälischen Familienministers Joachim Stamp (FDP) Rechtslücken. "Das Strafrecht reicht hier nicht aus", kritisierte Stamp am Donnerstag in Düsseldorf. "Es kann nicht sein, dass es bei einem solchen Vergehen, was Leben zerstört, eine Bewährungsstrafe geben kann." Der FDP-Politiker wollte das jedoch nicht als Gerichtsschelte verstanden wissen.

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Düsseldorf (dpa/lni) - Das erste Urteil mit Bewährungsstrafe im Missbrauchsfall Lügde zeigt aus Sicht des nordrhein-westfälischen Familienministers Joachim Stamp (FDP) Rechtslücken. "Das Strafrecht reicht hier nicht aus", kritisierte Stamp am Donnerstag in Düsseldorf. "Es kann nicht sein, dass es bei einem solchen Vergehen, was Leben zerstört, eine Bewährungsstrafe geben kann." Der FDP-Politiker wollte das jedoch nicht als Gerichtsschelte verstanden wissen.

Das Landgericht Detmold hatte am Mittwochabend einen 49-Jährigen wegen Anstiftung und Beihilfe zum sexuellen und schweren Missbrauch von Kindern zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann aus Stade von 2010 bis 2011 in mindestens vier Fällen an Webcam-Übertragungen beim Missbrauch von Kindern auf dem Campingplatz an der Landesgrenze zu Niedersachsen teilgenommen hatte.

Die Bewährungsstrafe sei ein falsches Signal, sagte Stamp. Auch der Deutsche Kinderschutzbund hatte das Urteil zuvor kritisiert. NRW werde sich im Bund für Strafrechtsverschärfungen einsetzen sowie für Klärungen, unter welchen Umständen eine Pflege-Erlaubnis erteilt werden dürfe, bekräftigte Stamp. Ein Campingplatz sei jedenfalls keine geeignete Pflegestelle.

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