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Kriminalität - Dresden:LKA warnt bei vor Leichtsinn und illegalen Böllern

Dresden (dpa/sn) - Kurz vor Silvester hat die Polizei vor unerlaubtem oder unsachgemäßem Umgang mit Feuerwerkskörpern gewarnt. Dieser könne - von der Gefahr für Leib und Leben einmal abgesehen - Strafanzeigen, Gerichtsverfahren und Verurteilungen zur Folge haben, sagte ein Sprecher des Landeskriminalamts am Mittwoch in Dresden. Beim Kauf pyrotechnischer Erzeugnisse müsse auf deren Zulässigkeit geachtet werden. Entsprechende Kennzeichnungen fänden sich auch auf im EU-Ausland angebotenen Knallkörpern.

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Dresden (dpa/sn) - Kurz vor Silvester hat die Polizei vor unerlaubtem oder unsachgemäßem Umgang mit Feuerwerkskörpern gewarnt. Dieser könne - von der Gefahr für Leib und Leben einmal abgesehen - Strafanzeigen, Gerichtsverfahren und Verurteilungen zur Folge haben, sagte ein Sprecher des Landeskriminalamts am Mittwoch in Dresden. Beim Kauf pyrotechnischer Erzeugnisse müsse auf deren Zulässigkeit geachtet werden. Entsprechende Kennzeichnungen fänden sich auch auf im EU-Ausland angebotenen Knallkörpern.

Gefahr könne aber ebenso von neuen und in Deutschland zugelassenen Effekt-Feuerwerkskörpern ausgehen, warnte der LKA-Spreng- und Brandsatzentschärfer Axel Brehm. Bei den sogenannten Nebel- oder Funkenschlägen würden Effekt- und Knallladungen nacheinander abbrennen. Unvorsichtige Nutzer könnten die Feuerwerkskörper womöglich in der Effektphase in der Hand behalten. "Zündet dann der Knallsatz, sind die Finger weg."

Große Gefahr gehe von der nicht in Deutschland zugelassenen Pyrotechnik aus, wie sie etwa auf grenznahen Märkten in Tschechien oder Polen angeboten würden, sagte Brehm. Mit 100 Gramm Explosivstoff zerstörten solche Knallkörper beispielsweise ohne Probleme vier Zentimeter starke Küchenarbeitsplatten. Das Internet habe den Grenzmärkten beim Handel mit der Pyrotechnik allerdings inzwischen den Rang abgelaufen, sagte Brehm. "Der Versandhandel ist schon seit Jahren das A & O."

Zum letzten Jahreswechsel 2016/17 wurden laut LKA in Sachsen 808 Straftaten im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern registriert - ein Rückgang um 187 Fälle. Den Hauptteil machten demnach Sachbeschädigungen aus, aber auch 25 gefährliche und schwere Körperverletzungen waren darunter.

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