Kriminalität - Detmold:Kinderschutzbund kritisiert Urteil zum Missbrauchsfall Lügde

Detmold (dpa/lnw) - Der Deutsche Kinderschutzbund kritisiert das erste Urteil im Missbrauchsfall Lügde. Das Landgericht Detmold hatte am Mittwoch einen Mann aus Niedersachsen zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Landesgeschäftsführerin des Kinderschutzbundes wollte die Entscheidung des Gerichts zwar nicht juristisch bewerten, äußerte aber Zweifel an der Richtigkeit. Es stelle "sich die Frage, wie das Urteil auf andere Täterinnen und Täter wirkt, die kinderpornografisches Material besitzen oder zu sexueller Gewalt anstiften. Ich bin nicht sicher, ob dieses Signal wirklich abschreckend genug ist", sagte Krista Körbes.

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Detmold (dpa/lnw) - Der Deutsche Kinderschutzbund kritisiert das erste Urteil im Missbrauchsfall Lügde. Das Landgericht Detmold hatte am Mittwoch einen Mann aus Niedersachsen zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Landesgeschäftsführerin des Kinderschutzbundes wollte die Entscheidung des Gerichts zwar nicht juristisch bewerten, äußerte aber Zweifel an der Richtigkeit. Es stelle "sich die Frage, wie das Urteil auf andere Täterinnen und Täter wirkt, die kinderpornografisches Material besitzen oder zu sexueller Gewalt anstiften. Ich bin nicht sicher, ob dieses Signal wirklich abschreckend genug ist", sagte Krista Körbes.

Der 49-Jährige aus Stade hatte vor über acht Jahren per Webcam in vier Fällen den sexuellen Missbrauch eines Kindes beobachtet und einen Mitangeklagten auch angestiftet. Nach einer mehrmonatigen Untersuchungshaft verließ der Verurteilte am Mittwochabend das Gericht als freier Mann.

Die Staatsanwaltschaft Detmold hat noch keine Entscheidung getroffen, ob das Urteil durch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe überprüft werden soll, wie eine Sprecherin auf Anfrage sagte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten beantragt. Die Grenze für eine Bewährungsstrafe liegt bei zwei Jahren. Nach Auskunft des Verteidigers von Heiko V., Jann Popkes, werde er für seinen Mandanten keine Revision beantragen.

Das Landgericht setzt den Prozess gegen die beiden Hauptangeklagten, die über Jahre mehr als 40 Kinder auf dem Campingplatz an der Landesgrenze zu Niedersachsen hundertfach missbraucht haben sollen, am 1. August fort.

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