Kriminalität - Darmstadt:Gericht verurteilt jungen Unfallfahrer wegen Mordes

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Darmstadt (dpa/lhe) - Auf der Flucht vor der Polizei raste er davon und verursachte einen schweren Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang: Rund zehn Monate später hat das Landgericht Darmstadt den inzwischen 19 Jahre alten Fahrer wegen Mordes zu sechs Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Die Richter wandten am Montag Jugendstrafrecht an, das für Mord eine Höchststrafe von zehn Jahren vorsieht.

Bei dem Unfall am 30.12.2018 war eine 39 Jahre alte Frau aus Düsseldorf ums Leben gekommen. Sie saß in dem Wagen, der auf einem Autobahnparkplatz an der A5 nahe Heppenheim in Südhessen stand. In dieses Auto krachte der deutsche Angeklagte mit seinem Wagen, als er mit hohem Tempo von der Autobahn auf den Parkplatz fuhr. Er war ohne Führerschein unterwegs und auf der Flucht vor der Polizei, die ihn wegen eines abgelaufenen Kennzeichens anhalten wollte.

Das Gericht wertete den Unfall als Mord, weil der flüchtende Angeklagte nur an sich gedacht habe. "Wenn der Tod anderer Menschen egal ist, kann das bedingter Vorsatz sein", erklärte der Vorsitzende Richter Marc Euler in der Urteilsbegründung und nahm dabei Bezug auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Der Angeklagte habe gehofft, dass sein Fahrmanöver gutgehe, aber das reiche nicht für Fahrlässigkeit, erläuterte der Vorsitzende Richter. "Jemand, der so fährt, nimmt bewusst in Kauf, dass Sachen und Menschen gefährdet werden."

Der Angeklagte wollte damals zu seiner Freundin fahren. Zuhause war er rausgeflogen, weil er seiner Mutter Schmuck gestohlen hatte. Zudem hatte er in den Jahren zuvor drei Ausbildungen abgebrochen und war eine Woche zuvor beim Fahren ohne Führerschein erwischt worden. Als er dann von einer Polizeistreife entdeckt wurde, flüchtete er. Um nicht noch mehr Ärger zuhause zu bekommen, wie er einem psychiatrischen Gutachter erklärte.

Dabei fuhr er mit einem waghalsigen Manöver quer über die Autobahn von der linken Spur nach rechts auf den Autobahnparkplatz Fuchsbuckel ab. Dort krachte er mit einer Geschwindigkeit von rund 100 Stundenkilometern in das parkende Auto der Düsseldorfer Familie. Darin saß auch der damals zehn Jahre alte Sohn, der bei dem Unfall wie der Angeklagte schwer verletzt wurde. Der Vater, der sich zum diesem Zeitpunkt außerhalb des Fahrzeugs befand, erlitt einen Schock. Die Familie war nach seiner Aussage auf dem Weg zu Freunden, um mit ihnen Silvester zu feiern.

Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte den Parkplatz als Überholspur nutzen und so die inzwischen zwei Polizeistreifen abhängen wollte. Ein Polizeivideo habe an der Stelle dichten Verkehr auf der Autobahn gezeigt, sagte Richter Euler. Er erinnerte daran, dass der Angeklagte schon 2016 vom Amtsgericht Dieburg wegen Fahrens ohne Führerschein eine Geldstrafe bekommen hatte und am 23. Dezember 2018 erneut ohne Führerschein erwischt worden war. Auch Bitten seiner Freundin hätten ihn nicht vom Fahren abgehalten. "Da ist jemand, der schert sich nicht um Regeln", erklärte der Vorsitzende Richter.

Das Gerichte folgte damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die allerdings neun Jahre Haft wegen Mordes gefordert hatte. Die beiden Verteidiger hatten auf fahrlässige Tötung plädiert und kein Strafmaß genannt. Sie kündigten nach dem Urteil an, Revision einzulegen. Ihrer Darstellung zufolge wollte der junge Mann das Auto auf dem Autobahnparkplatz abstellen und zu Fuß weiterflüchten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: