Kriminalität - Chemnitz:Angeklagter muss mit Einweisung in Psychiatrie rechnen

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Chemnitz (dpa/sn) - Der Angeklagte im Prozess zum Mord an einem jungen Mann in Chemnitz muss mit einer Einweisung in die Psychiatrie rechnen. In seinem Gutachten attestierte der forensische Sachverständige dem 28-Jährigen bei der Verhandlung am Donnerstag am Landgericht Chemnitz eine schizotype Störung.

Er gehe von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus und empfehle die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Vorsitzende Richterin erklärte, dass dies in Betracht komme.

Angeklagt ist ein 28-jähriger Deutscher. Er soll Ende Juli oder Anfang August 2017 im Verwaltungsgebäude der früheren Wandererwerke seinen 20 Jahre alten Mitbewohner mit einem Zimmermannshammer getötet haben. Als Motiv wird ein Konflikt zwischen Männern angenommen. Die Leiche war am 13. September 2017 gefunden worden, der Tatverdächtige aber erst am 16. April 2019 verhaftet worden.

Der Prozess wird am 10. Dezember fortgesetzt. Dann sind zunächst die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung vorgesehen. Anschließend soll das Urteil gesprochen werden.

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