Kriminalität - Chemnitz:Mord in Chemnitz: Mann muss in geschlossene Psychiatrie

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Chemnitz (dpa/sn) - Rund 28 Monate nach dem gewaltsamen Tod eines jungen Mannes in einer Industriebrache in Chemnitz ist ein 28-Jähriger des Mordes für schuldig befunden worden. Das Landgericht Chemnitz verhängte am Dienstag eine Haftstrafe von zwölf Jahren gegen den Deutschen. Allerdings muss der Mann vorerst nicht ins Gefängnis. Wegen einer psychischen Erkrankung wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte bereits an, Berufung einlegen zu wollen. Er hatte einen Freispruch gefordert. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft sollte eine Haftstrafe von vierzehneinhalb Jahren ausgesprochen werden. Zudem hatte der Ankläger eine Begutachtung des Mannes vor dem Ablauf der Haftstrafe gefordert, um über eine anschließende Sicherungsverwahrung zu entscheiden. Der psychiatrische Gutachter hatte dem Angeklagten eine schizotype Störung attestiert.

Die Schwurgerichtskammer sah es in dem Indizienprozess als erwiesen an, dass der 28-Jährige im Sommer 2017 seinen Mitbewohner mit einem Zimmermannshammer erschlagen hat. Als Motiv sah die Kammer einen ungelösten Beziehungskonflikt. Der Angeklagte habe ohne seinen Mitbewohner umziehen wollen, sei diesen aber nicht losgeworden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: